11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße zu beschließen. Die Auslegung soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung der Bodennutzung auf einem Areal von etwa 11.000 m². Ziel ist es, die bestehende gewerbliche und gemischte Baufläche in Sonderbauflächen für Lebensmittelmärkte umzuwandeln. Konkret soll eine Fläche von circa 7.000 m² als Sonderbaufläche (S1) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.300 m² ausgewiesen werden. Zudem soll eine Fläche von circa 4.000 m² als Sonderbaufläche (S2) mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² festgesetzt werden. Damit wird die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes mit 1.300 m² Verkaufsfläche sowie die Erweiterung eines gegenüberliegenden Marktes auf 1.000 m² ermöglicht.
Die landesplanerische Anpassung ergab in einer Auswirkungsanalyse, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck innerhalb des Untersuchungsraumes möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
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