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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2019/555 17.09.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Ziel der Planung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches bisher die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters beschränkte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters und die Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen wird eine Änderung angestrebt, um die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich zu vermeiden und stattdessen den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken. Die geplante Nutzung als Mischgebiet soll Wohnen sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Betriebe ausgeschlossen werden sollen.

Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 18. Februar bis 18. März 2019 wurden von zwei Bürgerinnen oder Bürgern Anregungen und Bedenken vorgebracht, wobei eine Eingabe später zurückgezogen wurde. Zudem gingen Stellungnahmen von fünf Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange ein. Aufgrund der eingegangenen Anregungen ist eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich, woraufhin eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss. Der Ausschuss wird angehalten, das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Eine entsprechende Empfehlung an den Rat liegt vor.

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