Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Förderprogramm VITAL NRW hier: Vorstellung der RegionalmanagerinZur Vorlage · 2019/553 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 wurde die Vorstellung der Regionalmanagerin im Kontext des Förderprogramms VITAL NRW behandelt. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel sind Teilnehmer an diesem Programm, welches die Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie zum Ziel hat.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2019/553 informiert über personelle Veränderungen in der regionalen Projektbegleitung. Aufgrund einer Elternzeit in der bisherigen Regionalmanagerin war die entsprechende Stelle zunächst befristet bis zum 31. August 2020 neu besetzt worden, um die Fortführung der anstehenden Projekte zu gewährleisten. Zum 1. Juli 2019 wurde eine neue Regionalmanagerin eingestellt, die sich im Rahmen des Ausschusssitzung vorstellte.
Der Ausschuss nahm den Sachverhalt gemäß dem Beschlussvorschlag zur Kenntnis. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese personelle Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel entstehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 21. Änderung des Regionalplans Düsseldorf - Mehr Wohnbauland am Rhein- hier: Beteiligung im Rahmen des ErarbeitungsverfahrensZur Vorlage · 2019/554 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 wurde über die Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Düsseldorf beraten. Gegenstand der Vorlage 2019/554 ist das Erarbeitungsverfahren zur Änderung des Regionalplans unter dem Titel „Mehr Wohnbauland am Rhein“.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen des Landesplanungsgesetzes zur Stellungnahme aufgefordert. Der Entwurf der Regionalplanänderung sieht vor, in der Planregion Düsseldorf etwa 100 neue Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 1.500 Hektar für den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auszuweisen. Ziel ist es, den gestiegenen Wohnraumbedarf zu decken und den Kommunen durch angepasste landesplanerische Vorgaben mehr Gestaltungsfreiheit bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zu ermöglichen.
Für das Stadtgebiet Sprockhövel sind zwei Änderungen im unmittelbaren Nachbarbereich relevant. Im Bereich Horath ist die Umnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche an der Horather Straße von 4,9 Hektar in eine Wohnbaufläche vorgesehen, die Potenzial für etwa 202 Wohneinheiten bietet. Ein zweiter Bereich betrifft eine Fläche an der A 46 in Nächstebreck. Hier sollen 21,2 Hektar landwirtschaftliche Fläche in eine ASB-Fläche von etwa 16 Hektar umgewandelt werden, was die Realisierung von circa 578 Wohneinheiten ermöglichen würde. Die Verwaltung schlug vor, im Rahmen des Verfahrens keine Anregungen oder Bedenken einzubringen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit diesem Vorgehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/555 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Ziel der Planung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches bisher die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters beschränkte, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Durch die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters und die Lage außerhalb des Versorgungsbereiches von Haßlinghausen wird eine Änderung angestrebt, um die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich zu vermeiden und stattdessen den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken. Die geplante Nutzung als Mischgebiet soll Wohnen sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Betriebe ausgeschlossen werden sollen.
Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 18. Februar bis 18. März 2019 wurden von zwei Bürgerinnen oder Bürgern Anregungen und Bedenken vorgebracht, wobei eine Eingabe später zurückgezogen wurde. Zudem gingen Stellungnahmen von fünf Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange ein. Aufgrund der eingegangenen Anregungen ist eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich, woraufhin eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden muss. Der Ausschuss wird angehalten, das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Eine entsprechende Empfehlung an den Rat liegt vor.
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Beratungsfolge
- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGBZur Vorlage · 2019/556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde über die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ beraten. Ziel der Planung ist die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Plangebiet durch die Umwandlung bestehender Gewerbe- und Mischgebiete in Sondergebiete.
Konkret ist vorgesehen, ein bestehendes Gebäude mit einer Verkaufsfläche von 798 m² abzureißen und durch einen Neubau mit einer Fläche von etwa 1.700 m² zu ersetzen. Dieser soll eine Verkaufsfläche von maximal 1.300 m² ermöglichen, wobei die bestehende Kindertagesstätte im Obergeschoss erhalten bleibt. Zudem soll ein gegenüberliegender Lebensmittelmarkt auf eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden. Die Planung umfasst zudem die Errichtung von 73 Stellplätzen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 24. Juni bis zum 2. August 2019 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 17 keine Anregungen oder Bedenken ab, während fünf Stellen Hinweise sowie Anregungen und Bedenken einreichten. Der Ausschuss nahm diese Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/557 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ behandelt. Die Vorlage bezieht sich auf die Planung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einem unbebauten Grundstück. Der Entwurf sieht vor, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 barrierefreien Wohneinheiten sowie Doppel- und Reihenhäuser zu realisieren.
Im Zuge der Verfahrensschritte wurden zwei Planvarianten erarbeitet. Während Variante 1 eine Anordnung von neun Reihenhäusern und fünf Doppelhäusern vorsieht, setzt Variante 2 auf eine Nord-Süd-Ausrichtung der acht Reihenhäuser, um eine klimabewusste Planung durch optimale Gartenausrichtung zu erreichen. Die Planung berücksichtigt zudem bauliche Vorgaben zur Geschossflächenzahl sowie Maßnahmen zur Entwässerung und zur Erschließung durch einen neuen Gehweg an der Eickerstraße.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anliegen zur Verkehrssituation, zur Beschilderung sowie zur Sicherung von Erschließungswegen vorgebracht. Die Verwaltung nahm zu den Punkten der Verkehrsberuhigung und der Infrastrukturerhaltung Stellung und verwies unter anderem auf die geplante Erweiterung des Gehweges sowie auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen. Der Ausschuss hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen und beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf auf Basis der Variante 2a weiter zu erarbeiten sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Denkmalschutz hier: Tätigkeitsbereich des Beauftragten für DenkmalpflegeZur Vorlage · 2019/558 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 wurde der Tätigkeitsbereich des ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege zur Kenntnis genommen. Die Vorlage 2019/558 dokumentiert die Aufgabenbereiche, die der Beauftragte seit Februar 2015 wahrnimmt.
Zu den Tätigkeiten gehört die Bearbeitung von Bürgeranfragen bezüglich des potenziellen Denkmalwerts von Objekten, wie etwa drei Gebäuden im Bereich Gennebreck/Herzkamp, deren Prüfung an die Untere Denkmalbehörde weitergeleitet wurde. Zudem findet ein Austausch mit Denkmalbesitzern statt, etwa im Rahmen der Beratung zu Fassadenerneuerungen bei geplanten Objektverkäufen.
Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich umfasst die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Tages des offenen Denkmals. Als vergangener Austragungsort wird der Hof Waskönig an der Stadtgrenze zu Hattingen angeführt, während für das Jahr 2019 die Hofanlage Großer Siepen in Gennebreck als Veranstaltungsort vorgesehen ist. Die Vorlage sieht vor, dass der Beauftragte weitere Details zu seinen Tätigkeiten im Rahmen der Sitzung erläutert. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die vorliegende Beschlussvorlage nicht ausgewiesen.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Schaffung von HundefreilaufflächenZur Vorlage · 2019/559 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/559 befasst sich mit der Schaffung von Hundefreilaufflächen in der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde für die siebte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 vorbereitet.
Gegenstand der Beratung ist ein Antrag der CDU-Fraktion, der am 27. August 2019 gestellt wurde. Die Vorlage enthält keinen eigenen Beschlussvorschlag, sondern verweist in den Erläuterungen direkt auf den Inhalt des Antrags der Fraktion.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Es sind keine Personalkosten oder Sachkosten als Folgekosten aufgeführt, und die Maßnahme wird nicht als freiwillige Leistung mit Kosten verbunden ausgewiesen. Die Vorlage dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2019/560 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/560 vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht aus der Wirtschaftsförderung.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Sachstand innerhalb des Fachbereichs Wirtschaftsförderung und Tourismus. Aus der Dokumentation geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Es handelt sich um einen rein informativen Vorgang im Rahmen des Berichtswesens der Verwaltung.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2019/561 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 17. September 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/561 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vor. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Information über die seit der letzten Ausschusssitzung eingegangenen und bearbeiteten Vorgänge im Bereich Bauen und Wohnen.
Die Aufstellung beinhaltet eine Übersicht über neu angelegte Bauakten sowie über die erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Ausschuss zur Kenntnis gebracht. In der vorliegenden Dokumentation sind zudem gewerbliche Vorhaben durch ein entsprechendes Kennzeichen am Ende der jeweiligen Zeile als solche ausgewiesen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die genannten Informationen offiziell zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bekanntgabe vorgesehen.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/562 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/562 dient als Tagesordnungspunkt für die 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 17. September 2019 stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird, wobei die Frequenz der Berichterstattung nach Abschluss des Auftrages erfolgt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu freiwilligen Leistungen vor. Die Vorlage dient primgradig der Information über Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/563 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/563 dient als Tagesordnungspunkt für die 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 17. September 2019 stattfindet. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung sind Anfragen.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und ist dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der behandelten Anfragen liegen in der vorliegenden Dokumentation keine Angaben vor. Die Vorlage enthält zudem keine Informationen zur Federführung oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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- 17.09.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung