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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB

2019/556 17.09.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde über die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ beraten. Ziel der Planung ist die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Plangebiet durch die Umwandlung bestehender Gewerbe- und Mischgebiete in Sondergebiete.

Konkret ist vorgesehen, ein bestehendes Gebäude mit einer Verkaufsfläche von 798 m² abzureißen und durch einen Neubau mit einer Fläche von etwa 1.700 m² zu ersetzen. Dieser soll eine Verkaufsfläche von maximal 1.300 m² ermöglichen, wobei die bestehende Kindertagesstätte im Obergeschoss erhalten bleibt. Zudem soll ein gegenüberliegender Lebensmittelmarkt auf eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden. Die Planung umfasst zudem die Errichtung von 73 Stellplätzen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand im Zeitraum vom 24. Juni bis zum 2. August 2019 statt. Von den 50 angeschriebenen Stellen gaben 17 keine Anregungen oder Bedenken ab, während fünf Stellen Hinweise sowie Anregungen und Bedenken einreichten. Der Ausschuss nahm diese Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss, wie in der Stellungnahme der Verwaltung vorgesehen zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

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Beratungsfolge