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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2019/557 17.09.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ behandelt. Die Vorlage bezieht sich auf die Planung eines Allgemeinen Wohngebiets auf einem unbebauten Grundstück. Der Entwurf sieht vor, zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 22 barrierefreien Wohneinheiten sowie Doppel- und Reihenhäuser zu realisieren.

Im Zuge der Verfahrensschritte wurden zwei Planvarianten erarbeitet. Während Variante 1 eine Anordnung von neun Reihenhäusern und fünf Doppelhäusern vorsieht, setzt Variante 2 auf eine Nord-Süd-Ausrichtung der acht Reihenhäuser, um eine klimabewusste Planung durch optimale Gartenausrichtung zu erreichen. Die Planung berücksichtigt zudem bauliche Vorgaben zur Geschossflächenzahl sowie Maßnahmen zur Entwässerung und zur Erschließung durch einen neuen Gehweg an der Eickerstraße.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anliegen zur Verkehrssituation, zur Beschilderung sowie zur Sicherung von Erschließungswegen vorgebracht. Die Verwaltung nahm zu den Punkten der Verkehrsberuhigung und der Infrastrukturerhaltung Stellung und verwies unter anderem auf die geplante Erweiterung des Gehweges sowie auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen. Der Ausschuss hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen und beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf auf Basis der Variante 2a weiter zu erarbeiten sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

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