Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde über die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ beraten. Der Ausschuss nahm die Ergebnisse der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, einen Bebauungsplanentwurf auf Basis der Variante 1 zu erarbeiten. Zudem wurde die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß § 4 BauргB angeordnet.
Das geplante Gewerbegebiet auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch die Anbindung an die Umgehungsstraße L70n erschlossen werden. Die Planung sieht vor, im südlichen Bereich Gewerbeflächen auszuweisen, während der nördliche Bereich aufgrund von Altbergbau-Risiken als Ausgleichsfläche dienen soll. Ein überarbeitetes Entwässerungskonzept sieht die Nutzung eines Stauraumkanals sowie eines Regenrückhaltebeckens parallel zur Wuppertaler Straße vor.
Im Zuge der öffentlichen Anhörung wurden von den Teilnehmenden Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation geäußert. Im Fokus standen dabei die mögliche Nutzung des Alten Kohlenwegs als Abkürzung durch den Schwerlastverkehr, die Belastung der Anwohner sowie der Zustand der Straßenoberfläche. Die Verwaltung hielt dazu fest, dass die Anbindung des Alten Kohlenwegs primär der Nutzung durch Anwohner dienen soll und die Beschaffenheit der Straße für gewerblichen Schwerlastverkehr ungeeignet ist.
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Beratungsfolge
- 03.06.2019kein Ergebnis hinterlegt