Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung der neuen WirtschaftsförderinZur Vorlage · 2019/205 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vom 3. Juni 2019 wurde die Vorstellung der neuen Wirtschaftsförderin behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 2019/205 diente dazu, die neue Fachkraft dem Gremium offiziell vorzustellen.
Ein Ratsmitglied nahm die Vorstellung der neuen Wirtschaftsförderin gegenüber den Ausschussmitgliedern vor. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die neue Wirtschaftsförderin begrüßt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Sachkosten oder freiwilligen Leistungen ausgewiesen wurden, wobei die Personalkosten als Teil der laufenden Verwaltungsausgaben zu betrachten sind.
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Beratungsfolge
- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde über die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ beraten. Der Ausschuss nahm die Ergebnisse der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, einen Bebauungsplanentwurf auf Basis der Variante 1 zu erarbeiten. Zudem wurde die Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß § 4 BauргB angeordnet.
Das geplante Gewerbegebiet auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll durch die Anbindung an die Umgehungsstraße L70n erschlossen werden. Die Planung sieht vor, im südlichen Bereich Gewerbeflächen auszuweisen, während der nördliche Bereich aufgrund von Altbergbau-Risiken als Ausgleichsfläche dienen soll. Ein überarbeitetes Entwässerungskonzept sieht die Nutzung eines Stauraumkanals sowie eines Regenrückhaltebeckens parallel zur Wuppertaler Straße vor.
Im Zuge der öffentlichen Anhörung wurden von den Teilnehmenden Bedenken hinsichtlich der Verkehrssituation geäußert. Im Fokus standen dabei die mögliche Nutzung des Alten Kohlenwegs als Abkürzung durch den Schwerlastverkehr, die Belastung der Anwohner sowie der Zustand der Straßenoberfläche. Die Verwaltung hielt dazu fest, dass die Anbindung des Alten Kohlenwegs primär der Nutzung durch Anwohner dienen soll und die Beschaffenheit der Straße für gewerblichen Schwerlastverkehr ungeeignet ist.
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Beratungsfolge
- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Errichtung von 2 Einfamilienhäusern am GedulderwegZur Vorlage · 2019/226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/226 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück am Gedulderweg 78. Die geplanten Gebäude sollen eingeschossig mit einem Satteldach von 45 Grad errichtet werden. Die Erschließung der im Hintergelände gelegenen Gebäude soll über eine private Zufahrt vom Gedulderweg erfolgen. Zudem sind für die Gebäude jeweils Garagen und Stellplätze vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gedulderweg-Ost“, der ein Allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung sowie spezifischen Festsetzungen zur Grundflächen- und Geschossflächenzahl vorsieht. Da die geplanten Häuser außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden sollen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Nach Einschätzung der Verwaltung berührt die Abweichung die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar, da eine Hinterlandbebauung in der Umgebung bereits existiert. Die öffentlichen Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Im Rahmen der Beteiligung der Nachbarn wurde die Planung so angepasst, dass die Garagen zur angrenzenden Bürgerbegegnungsstätte ausgerichtet werden, um eine Abschirmung des Gebäudes zu erreichen. Die Grundstückseigentümerin der Bürgerbegegnungsstätte hat ihre Bedenken aufgrund dieser Anpassung zurückgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird angehalten, dem Vorhaben zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Handlungskonzept Wohnen hier: Ergänzende BeratungenZur Vorlage · 2019/224 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 3. Juni 2019 wurde die Vorlage 2019/224 zur ergänzenden Beratung des Handlungskonzepts Wohnen behandelt. Der Ausschuss nahm die darin enthaltenen Ausführungen zur Kenntnis.
Die Vorlage befasst sich mit dem aktuellen Stand der Untersuchung zum Wohnungsmarkt, deren Zwischenergebnisse zuvor durch ein beauftragtes Unternehmen vorgestellt wurden. Ein wesentlicher Bestandteil der Informationen betrifft den Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen. Zum Jahresbeginn 2016 belief sich die Zahl der geförderten Wohnungen auf 422; aktuell werden 263 dieser Wohnungen von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein bewohnt, wobei der Gesamtbestand auf 275 Wohnungen gesunken ist. In den vergangenen drei Jahren wurden 120 Sozialwohnungen an berechtigte Haushalte überlassen. Durch das Ende der Nachwirkungsfrist zum Jahreswechsel 201 ist der Bestand um 40 Einheiten reduziert worden, und bis zum Ende des Jahres 2025 werden weitere 53 Wohnungen aus der Bindung der öffentlichen Förderung fallen.
Zudem wird auf die Situation der Mietverhältnisse hingewiesen, bei denen die Einkommensprüfung für einmal berechtigte Mieter entfällt. Derzeit sind 12 Wohnungen von der Bindung an die Einkommenshöhe oder die Wohnungsgröße freigestellt, was unter anderem auf die Lage oder die Ausstattung der Objekte zurückgeführt wird. Über die Inanspruchnahme von Wohngeld im freifinanzierten Wohnungsbau liegen keine spezifischen Dokumentationen vor; die Zahl der Wohngeld-Haushalte wird auf etwa 200 geschätzt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Städtebauliche Entwicklung des Areals Silscheder Straße/Wittener Straße/Hoppe hier: Antrag der FDP-FraktionZur Vorlage · 2019/235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/235 befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung des Areals Silscheder Straße, Wittener Straße und Hoppe. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 3. Juni 2019 zur Beratung ansteht.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die vorliegende Vorlage entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in diesem Dokument nicht formuliert, da auf den beigefügten Antrag der Fraktion verwiesen wird. Die zuständige Fachabteilung ist dazu angehalten, über den weiteren Verlauf der städtebaulichen Entwicklung des genannten Areals Bericht zu erstatten.
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- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2019/236 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 3. Juni 2019 wurde die Vorlage 2019/236 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht aus der Wirtschaftsförderung.
Der Bericht wird in der Sitzung durch die zuständige Fachabteilung mündlich vorgetragen. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass der Ausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2019/216 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 3. Juni 2019 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/216 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Auflistung von Bauakten, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses angelegt wurden. Zudem werden die erteilten Baugenehmigungen sowie die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen dokumentiert. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben ist in der Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die genannten Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/192 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 3. Juni 2019. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung, der die Mitteilungen der Verwaltung umfasst.
Aus dem Dokument geht hervor, dass es sich um eine formale Vorlage des Bürgermeisters handelt, die im Rahmen des Geschäftsbereichs IV zur Beratung vorgelegt wird. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich der Berichtspflicht ist festgelegt, dass der Rat oder der Ausschuss nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich einen Sachstandsbericht erhalten soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es finden sich keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu möglichen jährlichen Folgekosten oder Einnahmen. Die Vorlage dient somit der Information über die laufenden Mitteilungen der Verwaltung innerhalb des genannten Ausschusses.
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- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/193 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/193 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der Sitzung am 3. Juni 2019. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschluss vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss oder der Rat durch die zuständige Fachabteilung über den Sachstand informiert wird. Ein konkreter Rhythmus für die Vorlage von Berichten, ob vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages, ist in diesem Dokument nicht festgeschrieben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten oder jährlichen Folgekosten, weder für Personal- noch für Sachkosten, ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu freiwilligen Leistungen oder zu einer Rechtsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt vor.
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- 03.06.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung