Errichtung von 2 Einfamilienhäusern am Gedulderweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/226 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück am Gedulderweg 78. Die geplanten Gebäude sollen eingeschossig mit einem Satteldach von 45 Grad errichtet werden. Die Erschließung der im Hintergelände gelegenen Gebäude soll über eine private Zufahrt vom Gedulderweg erfolgen. Zudem sind für die Gebäude jeweils Garagen und Stellplätze vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gedulderweg-Ost“, der ein Allgemeines Wohngebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung sowie spezifischen Festsetzungen zur Grundflächen- und Geschossflächenzahl vorsieht. Da die geplanten Häuser außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden sollen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Nach Einschätzung der Verwaltung berührt die Abweichung die Grundzüge der Planung nicht und ist städtebaulich vertretbar, da eine Hinterlandbebauung in der Umgebung bereits existiert. Die öffentlichen Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Im Rahmen der Beteiligung der Nachbarn wurde die Planung so angepasst, dass die Garagen zur angrenzenden Bürgerbegegnungsstätte ausgerichtet werden, um eine Abschirmung des Gebäudes zu erreichen. Die Grundstückseigentümerin der Bürgerbegegnungsstätte hat ihre Bedenken aufgrund dieser Anpassung zurückgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird angehalten, dem Vorhaben zuzustimmen.
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