Quartalsbericht der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 4. November 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/336 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht der Zentralen Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS) für das dritte Quartal des Jahres 2019.
Die Vorlage basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Verordnung verpflichtet die Betriebsleitung dazu, dem Bürgermeister sowie dem Betriebsausschuss vierteljährlich schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes zu unterrichten. Die Berichterstattung hat jeweils einen Monat nach Abschluss des Quartals zu erfolgen.
Der entsprechende Bericht für das dritte Quartal 2019 wurde dem Bürgermeister, dem Kämmerer und dem Rechnungsprüfungsamt am 7. Oktober 2019 zugeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den vorliegenden Quartalsbericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
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