Kreisumlage 2020 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 31. Oktober 2019 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2020 zum Gegenstand der Beratung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/316 bezieht sich auf das Verfahren der Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme des Bürgermeisters, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Jahr 2020 erstellt wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die entsprechende Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis nimmt. Damit wird der formale Prozess zur Abstimmung über die Höhe der Kreisumlage zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Ennepe-Ruhr-Kreis im Rahmen der kommunalen Finanzplanung dokumentiert. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel aus der Kenntnisnahme hervor.
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Beratungsfolge
- 31.10.2019kein Ergebnis hinterlegt