Quartalsbericht der ZGS
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 23. Mai 2019 wurde der Quartalsbericht der Zentralen Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage mit der Nummer 2019/155 dient der Information des Ausschusses über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebs.
Die Grundlage für die Vorlage bildet die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 20 dieser Verordnung ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Bürgermeister sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes zu unterrichten. Dieser Bericht muss jeweils einen Monat nach Abschluss des Quartals erfolgen.
Der Bericht wurde dem Bürgermeister bereits vor der Ausschusssitzung zur Kenntnis gegeben. Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, den Berichtswesen-Prozess formal abzuschließen, indem der Betriebsausschuss die Informationen über die betriebliche Lage offiziell zur Kenntnis nimmt. Weitere Details zu den spezifischen finanziellen Kennzahlen oder den konkreten Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraums sind der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 23.05.2019kein Ergebnis hinterlegt