2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. November 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/338 zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“ vor. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Ziel der geplanten Änderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet, das bisher die Ansiedlung eines Einkaufszentrums vorsah, zurück in ein Mischgebiet. Diese Maßnahme soll die städtebauliche Entwicklung unterstützen, da durch die Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich aus Sicht der Stadtentwicklung nicht erwünscht ist. Die Neuregelung als Mischgebiet soll Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei die Ansiedlung zentrenrelevanter Einzelhandelsgeschäfte ausgeschlossen werden soll, um die Versorgung im Bereich Haßlinghausen zu stärken.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 18. Februar bis 18. März 2019 stattfand, gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ein. Von den 49 angeschriebenen Stellen brachten fünf Anregungen oder Bedenken vor. Zudem wurden während der Auslegung Anregungen von Bürgern eingereicht. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen in einer tabellarischen Aufstellung aufbereitet. Der Rat wird angehalten, das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der unterschiedlichen Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Eine Überarbeitung des Planentwurfes ist erforderlich, woraufhin eine erneute öffentliche Auslegung stattfinden muss.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 209 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt