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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht III. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/334 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das dritte Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Sprockhövel vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht für das dritte Quartal 2019 zur Kenntnis nehmen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 7. November 2019 angesetzt, während die Sitzung des Rates für den 21. November 2019 terminiert wurde.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Erläuterungen zum Bericht in den beigefügten Anlagen enthalten sind. Weitere Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in diesem Dokument nicht spezifiziert. Die Vorlage dient priman der Information der zuständigen Gremien über den Sachstand des Berichts im Rahmen des vierteljährlichen Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2019/319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/319 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Ausführungen zur finanziellen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Beratung der Vorlage ist für zwei Termine vorgesehen: Zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 31. Oktober 2019 und anschließend im Rat am 21. November 2019. Die Vorlage ist als Sitzungsvorlage des Bürgermeisters konzipiert.
Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahommen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Es handelt sich um einen Vorgang zur Information der Gremien über den Stand der Haushaltswirtschaft. Eine detaillierte Erläuterung der wirtschaftlichen Daten ist in den Anlagen zur Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021Zur Vorlage · 2019/317 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/317 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans der Stadt Sprockhövel für den Doppelhaushalt der Jahre 2020 und 2021. Der Bürgermeister legt den Entwurf zur Beratung vor, wobei die parlamentarische Abstimmung in verschiedenen Gremien vorgesehen ist.
Der Ablauf der Beratung sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zunächst in der Sitzung am 31. Oktober 2019 sowie in einer weiteren Sitzung am 7. November 2019 behandelt. Im Anschluss daran ist die Entscheidung durch den Rat der Stadt Sprockhövel in der Sitzung am 21. November 2019 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für den genannten Doppelhaushalt empfiehlt. Damit wird die Grundlage für die finanzielle Planung und die Durchführung der städtischen Aufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 geschaffen. Weiterführende Erläuterungen zu den Inhalten der Vorlage sind in den beigefügten Anlagen enthalten.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungsplan Fortschreibung 2020Zur Vorlage · 2019/318 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/318 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Sprockhövel. Der Bürgermeister legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt einen Vorschlag zur Verabschiedung der entsprechenden Planung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung empfiehlt. Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Termine im Herbst 2019 angesetzt, wobei die Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 31. Oktober und am 7. November 2019 sowie die Sitzung des Rates am 21. November 2019 vorgesehen sind.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wobei die Notwendigkeit von Folgekosten für Personalkosten oder Sachkosten als wahrscheinlich eingestuft wird. Eine detaillierte Aufschlüsselung der konkreten Euro-Beträge ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Stellenplan 2020/2021Zur Vorlage · 2019/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/275 des Fachbereichs Personal/Organisation befasst sich mit der Festlegung des Stellenplans für den Zeitraum 2020/2021. Der Fachbereich Inneres ist für diese Vorlage federführend verantwortlich.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel eine Empfehlung ausspricht, den Entwurf des Stellenplans 2020/2021 in der aktualisierten Fassung vom 8. Oktober 2019 zu billigen. Dieser Stellenplanentwurf ist als Anlage zum Haushaltsplan 2020/2021 vorgesehen.
Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Termine im Herbst 2019 angesetzt, unter anderem für Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Oktober und am 7. November 2019 sowie für eine Sitzung des Rates am 21. November 2019. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, insbesondere im Hinblick auf Personalkosten oder Sachkosten, sind in dem Dokument keine konkreten Beträge ausgewiesen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Wirtschaftsplan 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2019/330 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/330 befasst sich mit dem Wirtschaftsplan 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel. Der Betriebsausschuss soll den Plan nach Beratung in der vorliegenden Fassung beschließen und dem Rat empfehlen, wobei der Erfolgsplan unverändert bleiben soll, um die bestehenden Mieten der Stadt nicht zu beeinflussen.
Seit der Erstellung des Entwurfs haben sich Änderungen in der Finanzplanung ergeben. Auf der Einnahmenseite wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 176.100 Euro für den Neubau in der Mittelstraße erwartet, da die Fertigstellung für 2020 geplant ist.
Im Bereich der Ausgaben sind verschiedene bauliche Maßnahmen und Investitionen vorgesehen. Für die Netzwerkverkabelung der Grundschulen in Haßlinghausen, Börgersbruch, Gennebreck und Hobeuken werden Mittel zwischen 35.000 und 40.000 Euro pro Standort veranschlagt. Zudem sind Erneuerungen der Bühnentechnik in der Glückauf Halle, die Teilerneuerung der Oberdecke sowie der Schmutzwasseranschluss am Rathaus geplant. Weitere Vorhaben umfassen den Ausbau der Kita Hauptstraße, die Erweiterung der Kita DRK Albringhauser Straße sowie die Fassadenerneuerung des Feuerwehrgerätehauses Haßlinghausen mit weiteren 45.000 Euro.
Im Bereich der Immobilien und Grundstücke sind der Erwerb eines Grundstücks für eine neue Kita in der Flurstraße für rund 1,5 Millionen Euro sowie der Kauf eines Grundstücks in der Gustav-Altenhain-Straße für etwa 470.000 Euro vorgesehen. Zudem ist der Erwerb eines Teileigentums am Gebäude Hauptstraße für 715.000 Euro geplant. Die Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit elektrischen Schließanlagen sowie die Neuausschreibung der Tribüne im Freibad sind ebenfalls Bestandteil der Planung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 04.11.2019 · Betriebsausschuss
- 7Kenntnisnahme von außerplanmäßigen AuszahlungenZur Vorlage · 2019/327 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/327 befasst sich mit der Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Vorlage aufgeführten Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Ausgaben umfassen zwei spezifische Vorgänge. Ein Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro ist für den Umbau eines Löschfahrzeugs vom Typ LF20 zu einem HLF20 vorgesehen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der aktuelle Brandschutzbedarfsplan, der die Beschaffung eines HLF20 vorsieht. Um Kosten zu sparen, wird auf Vorschlag der Feuerwehr die Umrüstung eines bereits vorhandenen Fahrzeugs aus dem Bestand durchgeführt.
Ein zweiter Vorgang betrifft Ausgaben in Höhe von 1.844,50 Euro für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen. Diese Anschaffung umfasst ein neues Programm zur Bearbeitung von Fischereischeinen, welches aufgrund von Problemen mit der EDV im Sommer des laufenden Jahres benötigt wird. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Oktober 2019 sowie des Rates am 21. November 2019 zur Beratung vorgesehen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.09.2019Zur Vorlage · 2019/331 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/331 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. September 2019. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den genannten Zeitraum eine Zielüberschreitung in Höhe von 136.498 Euro aufweist. Aufgrund dieser Prognose wird in der Vorlage dargelegt, dass weitere Maßnahmen zur Haushaltssteuerung zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich sind. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung im Rahmen des Sanierungscontrollings.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019Zur Vorlage · 2019/332 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/332 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit dem Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2019. Der Bericht dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
Der Personalaufwand beläuft sich im dritten Quartal auf rund 3,3 Millionen Euro. Aufgrund unbesetzter Planstellen und sinkender Rückstellungen für Höhergruppierungsanträge wird prognostiziert, dass der Jahresansatz von etwa 14,2 Millionen Euro mit einem geringen Minus von 1,49 % unter der Vorgabe liegen wird. Während die Beihilfe für aktive Beamte voraussichtlich unter dem Budget bleiben wird, zeigt der Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger eine erhebliche Überschreitung des Ansatzes. Die Fortbildungskosten bewegen sich planmäßig innerhalb des Budgets, da seit März 2019 eine Budgetierung der verbleibenden Mittel in den Fachbereichen erfolgt.
Zudem dokumentiert der Bericht diverse Veränderungen im Stellenplan. Dies umfasst die Verschiebung und Umsetzung mehrerer besetzter Planstellen zwischen verschiedenen Sachgebieten und Fachbereichen sowie Anpassungen in der Stellenbewertung. Dabei wurden verschiedene Positionen innerhalb der Entgeltgruppen nach oben oder unten angepasst oder von unterschiedlichen Besoldungsgrundlagen umgestellt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10FraktionszuwendungenZur Vorlage · 2019/268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/268 befasst sich mit der Höhe und Verteilung der Fraktionszuwendungen im Rat der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist eine Eingabe, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erörtert wurde. Darin wird auf den Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Digitalisierung und Jahrtausendwende verwiesen, wonach die Ausstattung der Fraktionen eine gewisse Mindesthöhe gewährleisten sollte. Der Beschwerdeführer führt an, dass die aktuelle jährliche Summe von insgesamt 2.400 Euro nicht ausreiche, um die notwendige Ausstattung für die parlamentarische Arbeit und die Kontrollfunktion der Ratsmitglieder zu finanzieren. Als Bestandteile einer angemessenen Ausstattung werden unter anderem Büromaterial, IT-Ausstattung, Räumlichkeiten sowie die Nutzung von Medien und Beratungsleistungen angeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die bereits in den Sitzungen vom 26.09.2014 und 20.11.2014 getroffenen Regelungen zur Höhe und Verteilung der Zuwendungen in Höhe von 2.400 Euro für die laufende Legislaturperiode unverändert beizubehalten. Eine Neuregelung für die kommende Legislaturperiode nach der Kommunalwahl 2020 bleibt dem neu gewählten Rat vorbehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und dem neuen Rat zur Entscheidung vorzulegen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Benennung von sachkundigen EinwohnerinnenZur Vorlage · 2019/281 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 21. November 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/281 zur Benennung einer sachkundigen Einwohnerin vor. Der Fachbereich Bürgerservice/Kultur beantragt, eine personelle Änderung im Gremium der sachkundigen Einwohnerinnen vorzunehmen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die bisherige sachkundige Einwohnerin nicht mehr für den Stadtmarketing- und Verkehrsverein Sprockhövel e.V. tätig ist. Der Stadtmarketing- und Verkehrsverein Sprockhövel e.V. hat daher die Benennung einer Nachfolgerin beantragt. Als neue sachkundige Einwohnerin für den Verein soll eine weitere Person benannt werden.
Ein entsprechender Vorschlag wurde bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in dessen Sitzung am 16. September 2019 einstimmig beschlossen und wird nun dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Benennung der neuen sachkundigen Einwohnerin wird die Vertretung des Vereins im entsprechenden Gremium fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 12Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2019/280 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2019/280 wird eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Schulordnung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügten Entwürfe gemäß der Gemeindeordnung als Satzung zu beschließen. Die Umsetzung der Änderungen ist zum 01.01.2020 vorgesehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die explizite Aufnahme von Angeboten in den Tarif, die bisher unter Zusatzleistungen geführt wurden. Dies betrifft die Geschenkgutscheine für Instrumental- und Ballettunterricht. Zudem soll ein neues Angebot für Erwachsene eingeführt werden, das eine 10er-Karte für Unterrichtseinheiten zum Preis von 250,00 Euro vorsieht, um eine flexible Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen aufgrund des Übergangs vom Programm „JeKi“ zum Nachfolgeprogramm „JeKits“. In diesem Zusammenhang wird der Schwerpunkt Tanzen aus dem Tarif entfernt, da die entsprechende Schwerpunktkombination seitens der Landesregierung nicht mehr angeboten wird. Des Weiteren soll eine preisliche Ungleichheit bei den Gruppenkursen für Erwachsene korrigiert werden. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Neufassung bereits einstimmig zur Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private ArbeitgeberZur Vorlage · 2019/328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/328 behandelt die erste Änderung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber.
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird in § 2 die Berechnung der Verdienstausfallzeiten konkret geregelt. Zudem sieht die Neufassung eine Anpassung der finanziellen Parameter vor: Der Regelstundensatz soll von bisher 35 Euro auf 40 Euro angehoben werden. Gleichzeitig erhöht sich der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale von 67 Euro auf 70 Euro.
Die Vorlage enthält zudem die Vorgabe, dass Anträge auf Entschädigungszahlungen für Einsätze aus dem jeweiligen Haushaltsjahr gemäß den Regelungen in § 3 rechtzeitig zu stellen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der ersten Änderung der Satzung zustimmt und dem Rat eine entsprechende Zustimmung empfiehlt. Laut Dokument sind durch diese Satzungsänderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2019 sowie für den Rat am 21. November 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr SprockhövelZur Vorlage · 2019/329 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/329 sieht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel vor. Der Entwurf wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2019 sowie für den Rat am 21. November 2019 vorgesehen.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine detailliertere Darstellung der Berechnungsgrundlage für den Kostenersatz. Diese umfasst künftig Entgelte, Fahrzeug-, Sach- und Personalkosten sowie die Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen. Zudem wurde die Pauschale „Auslösen Brandmeldeanlage“ in den Kostentarif aufgenommen.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage erfolgte die Abrechnung bisher nur auf Basis der tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge und Feuerwehrangehörigen, wobei die Kosten für weitere ausgerückte Fahrzeuge mit Besatzung nicht ersetzt wurden. Durch die Einführung der neuen Pauschale sollen die entstandenen Kosten in einem höheren Ausmaß abgedeckt werden. Gleichzeitig soll durch diese Regelung der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Kostenersatzes reduziert werden. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zur Neufassung und empfiehlt dem Rat, der Satzung ebenfalls zuzustimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/357 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/357 sieht die Einführung einer neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung vom 14.12.2001 sowie deren Nachträge vom 14.12.2007, 15.07.2011 und 27.03.2013 aufzuheben.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer Neufassung mit den zahlreichen Änderungen der Rechtslage, insbesondere durch die mehrfache Änderung des Landeswassergesetzes NRW im Jahr 2016. Zudem sollen technische Entwicklungen berücksichtigt und die Rechtsicherheit erhöht werden. Ein wesentlicher Aspekt der Neugestaltung ist die Ausgliederung der Regelungen zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder Sammelgruben, in eine separate Satzung. Durch die vollständige Neufassung soll zudem eine übersichtlich gegliederte Bereitstellung des Ortsrechtes auf der städtischen Homepage ermöglicht werden.
Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW und berücksichtigt spezifische Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel. Die Verwaltung gibt an, dass die Mustersatzung bereits mit den zuständigen Landesministerien sowie der Kommunalen Agentur NRW abgestimmt wurde. Der Entwurf wurde zudem dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die neue Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen und die alte Fassung aufzuheben.
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- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranalgen, abflusslose Gruben)Zur Vorlage · 2019/358 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/358 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Einführung einer neuen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, konkret Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelungen aus der bisherigen Satzung über die Abwasserbeseitigung auszugliedern und in einer eigenständigen Satzung festzulegen.
Nach Angaben der Verwaltung dient diese Maßnahme der Erhöhung der Rechtssicherheit sowie einer übersichtlicheren Gestaltung des Ortsrechtes auf der städtischen Internetpräsenz. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst dabei auch das Einsammeln, Abfahren über den Kanal auf Rädern sowie die Aufbereitung des anfallenden Klärschlamms zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.
Der Entwurf der Satzung basiert auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Die Vorlage wurde bereits mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunal Agentur NRW abgestimmt. Zudem wurden Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel berücksichtigt. Der Städte- und Gemeindebund wurde zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit hinzugezogen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für die Jahre 2018 bis 2023Zur Vorlage · 2019/356 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/356 befasst sich mit dem Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2018 bis 2023. Der Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Landeswassergesetz NRW, für das Gemeindegebiet ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dieses alle sechs Jahre bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Da die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine kommunale Aufgabe ist, obliegt die Erstellung des Konzepts der Gemeinde.
Obwohl die Stadt Sprockhövel kein eigenes Versorgungsnetz betreibt, sondern die Aufgabe im Rahmen eines Konzessionsvertrages an die Unternehmen Gelsenwasser AG und AVU Netz GmbH übertragen hat, bleibt die Verantwortung für das Konzept bei der Stadt. Aufgrund der historischen Strukturen und der kommunalen Neugliederung im Jahr 1970 unterteilt sich das Stadtgebiet in zwei unabhängige Versorgungsbereiche, weshalb zwei separate Konzepte, bezeichnet als Teil A und Teil B, erstellt werden müssen. Die beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, zur Erstellung des Konzepts beizutragen, indem sie die erforderlichen Daten bereitstellen. Ein Vertreter der AVU Netz GmbH ist dazu vorgesehen, die Vorgehensweise und das Konzept in der Sitzung zu erläutern. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, das Wasserversorgungskonzept in der vorgelegten Form zu beschließen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2019/295 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Ziel der Vorlage ist es, die Beitragsstruktur an den aktuellen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW anzupassen, der es öffentlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 203,00 Euro pro Monat und Kind zu erheben. Zudem wird die Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkepakts als notwendig dargestellt.
Die Verwaltung legt drei verschiedene Modelle zur Entscheidung vor. Vorschlag I sieht eine Erhöhung der Beiträge lediglich in den zwei obersten Einkommensgruppen vor, was zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 11.280,00 Euro führen würde. Vorschlag II sieht eine lineare Erhöhung aller acht Einkommensgruppen um 15 Prozent vor, wodurch die jährlichen Mehreinnahmen auf circa 22.166,88 Euro steigen würden. Vorschlag III schlägt eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor, um diese an die Regelungen im Bereich der Kindergärten und Tagespflegen anzugleichen, was prognostizierte Mehreinnahmen von 13.380,00 Euro zur Folge hätte.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine der drei Varianten zum 01.08.2020 zu beschließen. Die Berechnung der prognostizierten Einnahmen basiert auf der Anmeldungssituation und den Einkommensdaten vom Stand 19.09.2019.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 1911. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: EinleitungsbeschlussZur Vorlage · 2019/385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße beschlossen. Die Vorlage regelt die planungsrechtliche Anpassung eines etwa 11.000 Quadratmeter großen Gebiets im Siedlungsschwerpunkt Niedersprockhövel.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Sonderbauflächen für den Einzelhandel. Konkret soll eine bestehende gewerbliche Baufläche in eine Sonderbaufläche (S1) mit der Zweckbestimmung eines Lebensmittelmarktes umgewandelt werden, der eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 Quadratmetern ermöglichen soll. Zudem ist die Änderung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche (S2) vorgesehen, die einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 Quadratmetern zulassen soll. Damit wird die geplante Ersetzung eines bestehenden Marktes durch eine größere Verkaufsfläche sowie die geplante Erweiterung eines gegenüberliegenden Marktes berücksichtigt.
Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ durchgeführt. Die Verwaltung hat bereits die landesplanerische Anpassung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit benachbarten Gemeinden wurden im Zeitraum zwischen Juni und August 2019 durchgeführt. Der Beschluss umfasst zudem den in der Sitzung ausgehängten Abgrenzungsplan, der den räumlichen Geltungsbereich definiert.
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- 21.11.2019 · Rat
- 202. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/362 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2019/362 wird die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beantragt. Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Anpassung des Gebiets, um die Erweiterung von Lebensmittelmärkten zu ermöglichen.
Derzeit ist das Gebiet als eingeschränktes Gewerbegebiet und Mischgebiet festgesetzt, was die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsflächen einschränkt. Die geplante Änderung sieht vor, das bestehende Gewerbegebiet sowie das Mischgebiet in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Im ersten Sondergebiet (SO 1) soll eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² realisiert werden. Hierbei ist der Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes und die Errichtung eines neuen Gebäudes mit einer bebauten Fläche von etwa 1.700 m² vorgesehen. Das neue Gebäude soll teilweise zweigeschossig mit Flachdach errichtet werden und eine Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss beherbergen. Zudem sind 73 Stellplätze geplant. Im zweiten Sondergebiet (SO 2) soll eine Erweiterung eines gegenüberliegenden Lebensmittelmarktes auf 1.000 m² Verkaufsfläche ermöglicht werden.
Eine Auswirkungsanalyse zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck im Untersuchungsraum möglich ist. Die Änderung des Bebauungsplanes wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
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- 21.11.2019 · Rat
- 2111. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Bahnhofstraße" und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2019/380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/380 befasst sich mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahnhofstraße“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“. Gegenstand der Planung ist die Neugestaltung der Einzelhandelsflächen. Geplant ist der Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit bis zu 1.300 m². Zudem soll die gegenüberliegende Seite für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² angepasst werden. Die bauliche Umsetzung sieht ein teilweise zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach sowie 73 Stellplätze vor. Ein im Gebäude befindlicher Kindergarten soll weiterhin untergebracht werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes für angrenzende Wohngebiete sowie Fragen zur Fortführung des Kindergartenbetriebs und zur Parkplatzsituation für dessen Mitarbeiter geäußert. Die Verwaltung stellte klar, dass die Immissionsrichtwerte für das Wohngebiet unverändert bleiben und die baurechtliche Zulässigkeit des Kindergartens im Bebauungsplan sichergestellt wird. Zwischenzeitlich wurde eine Vereinbarung zur Regelung der Belange des Kindergartens getroffen.
Der Rat soll das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis nehmen und beschließen, das Verfahren unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung fortzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
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- 21.11.2019 · Rat
- 222. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen-Süd III" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/338 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. November 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/338 zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen-Süd III“ vor. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Das Ziel der geplanten Änderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet, das bisher die Ansiedlung eines Einkaufszentrums vorsah, zurück in ein Mischgebiet. Diese Maßnahme soll die städtebauliche Entwicklung unterstützen, da durch die Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte in diesem Bereich aus Sicht der Stadtentwicklung nicht erwünscht ist. Die Neuregelung als Mischgebiet soll Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, wobei die Ansiedlung zentrenrelevanter Einzelhandelsgeschäfte ausgeschlossen werden soll, um die Versorgung im Bereich Haßlinghausen zu stärken.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 18. Februar bis 18. März 2019 stattfand, gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ein. Von den 49 angeschriebenen Stellen brachten fünf Anregungen oder Bedenken vor. Zudem wurden während der Auslegung Anregungen von Bürgern eingereicht. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen in einer tabellarischen Aufstellung aufbereitet. Der Rat wird angehalten, das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der unterschiedlichen Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Eine Überarbeitung des Planentwurfes ist erforderlich, woraufhin eine erneute öffentliche Auslegung stattfinden muss.
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- 21.11.2019 · Rat
- 23Erhöhung der Mittagstischpauschale in den städtischen KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 2019/296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/296 eine Anpassung der Mittagstischpauschale für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen. Das Entgelt, das zuletzt im Juli 2010 auf 45,00 Euro monatlich pro Kind festgesetzt wurde, soll ab dem 1. August 2020 auf entweder 50,00 Euro oder 55,00 Euro monatlich angehoben werden.
Die Vorlage bezieht sich auf die Einrichtungen Natur-Kita Schee, Musik-Kita Gedulderweg und KiFaz Miteinander, in denen aktuell 102 Kinder in Ganztagsbetreuung verpflegt werden. Die Verwaltung führt aus, dass die Einnahmen aus den derzeitigen Beiträgen die anfallenden Kosten für Sachmittel und das Personal der Küchenkräfte nicht vollständig decken. So lag der Deckungsgrad im Jahr 2018 für die beteiligten Einrichtungen zwischen etwa 47 % und 57 %. Eine Erhöhung auf 55,00 Euro würde die Deckungsgrade auf Werte zwischen 58 % und 70 % steigern, wobei das ursprüngliche Ziel, die Sachkosten sowie die Hälfte der Personalkosten durch die Beiträge zu decken, auch mit der vorgeschlagenen Erhöhung nicht erreicht würde.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass das Entgelt für die Verpflegung, welche die tägliche Zubereitung von Mahlzeiten sowie einen Nachmittagssnack umfasst, im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Erhöhung der Pauschale wie vorgeschlagen zu beschließen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 24Investitionszuschuss für Kita-UmbaumaßnahmeZur Vorlage · 2019/306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/306 sieht die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kita Bullerbü in Niedersprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine Summe von 140.000 Euro als einmaligen Investitionszuschuss für notwendige Umbaumaßnahmen in die Haushaltsansätze für das Jahr 2020 aufzunehmen. Zusätzlich wird die Aufnahme eines jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 6.000 Euro in die Haushaltsansätze 2020 vorgeschlagen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung des bestehenden Platzbestands von 50 Kita-Plätzen sowie eine räumliche Erweiterung des Betreuungsangebots. Aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben ist im Bestandsgebäude eine gleichzeitige Nutzung von drei Gruppen nicht möglich. Um eine dritte Gruppe mit 15 Kindern unterzubringen, hat der Kita-Träger eine nahegelegene Wohnung angemietet, die vor der Nutzung umgebaut werden muss. Da sich aufgrund geänderter Erlasslagen abzeichnet, dass die beantragten Fördermittel des Landesjugendamt für Mietobjekte nicht gewährt werden, ist die Übernahme der Kosten durch die Stadt erforderlich. Die entsprechenden Mittel wurden bereits vorsorglich im Haushalt 2020 eingestellt, sodass nun die formellen Beschlüsse zur Verwendung der Mittel herbeigeführt werden sollen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 33Neufassung des Vertrages zur Schülerbeförderung
- 24.aResolution zum Schokoticket hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.10.2019Zur Vorlage · 2019/413 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/413 befasst sich mit der Resolution zum sogenannten Schokoticket. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2019, der im Rahmen der 24. öffentlichen Sitzung des Rates am 21. November 2019 zur Beratung ansteht.
Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. In der vorliegenden Dokumentation ist kein direkter Beschlussvorschlag enthalten, da auf die entsprechenden Erläuterungen in den Anlagen verwiesen wird. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorgelegt wird.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird die Möglichkeit eines Zuschussbedarfs sowie die Entstehung von jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen im Bereich der Personalkosten und Sachkosten als wahrscheinlich eingestuft, wobei konkrete Euro-Beträge in der Vorlage nicht beziffert sind. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung über die Umsetzung oder Prüfung der im Antrag formulierten Resolution.
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- 21.11.2019 · Rat
- 25Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/271 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Beginn einer Ratssitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Ratssitzungen mündliche Anfragen zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, jedoch in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Anfragen können zurückgewiesen werden, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 26Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/273 des Bürgermeisters dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der anstehenden Sitzungen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Termine für die Ausschusssitzungen auf den 31. Oktober und den 7. November 2019 sowie für die Ratssitzung auf den 21. November 2019 festgesetzt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifische Kosten für die genannten Tagesordnungspunkte hervor.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/411 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage dient als Grundlage für die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der 27. öffentlichen Sitzung des Rates am 21. November 2019.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 21.11.2019 · Rat