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Beschlussvorlage

11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: Einleitungsbeschluss

2019/385 21.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Bahnhofstraße beschlossen. Die Vorlage regelt die planungsrechtliche Anpassung eines etwa 11.000 Quadratmeter großen Gebiets im Siedlungsschwerpunkt Niedersprockhövel.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Sonderbauflächen für den Einzelhandel. Konkret soll eine bestehende gewerbliche Baufläche in eine Sonderbaufläche (S1) mit der Zweckbestimmung eines Lebensmittelmarktes umgewandelt werden, der eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 Quadratmetern ermöglichen soll. Zudem ist die Änderung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche (S2) vorgesehen, die einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 Quadratmetern zulassen soll. Damit wird die geplante Ersetzung eines bestehenden Marktes durch eine größere Verkaufsfläche sowie die geplante Erweiterung eines gegenüberliegenden Marktes berücksichtigt.

Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ durchgeführt. Die Verwaltung hat bereits die landesplanerische Anpassung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit benachbarten Gemeinden wurden im Zeitraum zwischen Juni und August 2019 durchgeführt. Der Beschluss umfasst zudem den in der Sitzung ausgehängten Abgrenzungsplan, der den räumlichen Geltungsbereich definiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 21.11.2019
    kein Ergebnis hinterlegt