Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/329 sieht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel vor. Der Entwurf wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2019 sowie für den Rat am 21. November 2019 vorgesehen.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine detailliertere Darstellung der Berechnungsgrundlage für den Kostenersatz. Diese umfasst künftig Entgelte, Fahrzeug-, Sach- und Personalkosten sowie die Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen. Zudem wurde die Pauschale „Auslösen Brandmeldeanlage“ in den Kostentarif aufgenommen.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage erfolgte die Abrechnung bisher nur auf Basis der tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge und Feuerwehrangehörigen, wobei die Kosten für weitere ausgerückte Fahrzeuge mit Besatzung nicht ersetzt wurden. Durch die Einführung der neuen Pauschale sollen die entstandenen Kosten in einem höheren Ausmaß abgedeckt werden. Gleichzeitig soll durch diese Regelung der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Kostenersatzes reduziert werden. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zur Neufassung und empfiehlt dem Rat, der Satzung ebenfalls zuzustimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 07.11.2019kein Ergebnis hinterlegt