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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht III. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/334 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das dritte Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Sprockhövel vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht für das dritte Quartal 2019 zur Kenntnis nehmen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 7. November 2019 angesetzt, während die Sitzung des Rates für den 21. November 2019 terminiert wurde.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die Erläuterungen zum Bericht in den beigefügten Anlagen enthalten sind. Weitere Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in diesem Dokument nicht spezifiziert. Die Vorlage dient priman der Information der zuständigen Gremien über den Sachstand des Berichts im Rahmen des vierteljährlichen Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2019/280 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/280 wird eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Schulordnung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel vorgeschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügten Entwürfe gemäß der Gemeindeordnung als Satzung zu beschließen. Die Umsetzung der Änderungen ist zum 01.01.2020 vorgesehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die explizite Aufnahme von Angeboten in den Tarif, die bisher unter Zusatzleistungen geführt wurden. Dies betrifft die Geschenkgutscheine für Instrumental- und Ballettunterricht. Zudem soll ein neues Angebot für Erwachsene eingeführt werden, das eine 10er-Karte für Unterrichtseinheiten zum Preis von 250,00 Euro vorsieht, um eine flexible Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen aufgrund des Übergangs vom Programm „JeKi“ zum Nachfolgeprogramm „JeKits“. In diesem Zusammenhang wird der Schwerpunkt Tanzen aus dem Tarif entfernt, da die entsprechende Schwerpunktkombination seitens der Landesregierung nicht mehr angeboten wird. Des Weiteren soll eine preisliche Ungleichheit bei den Gruppenkursen für Erwachsene korrigiert werden. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die Neufassung bereits einstimmig zur Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private ArbeitgeberZur Vorlage · 2019/328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/328 behandelt die erste Änderung der Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber.
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird in § 2 die Berechnung der Verdienstausfallzeiten konkret geregelt. Zudem sieht die Neufassung eine Anpassung der finanziellen Parameter vor: Der Regelstundensatz soll von bisher 35 Euro auf 40 Euro angehoben werden. Gleichzeitig erhöht sich der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale von 67 Euro auf 70 Euro.
Die Vorlage enthält zudem die Vorgabe, dass Anträge auf Entschädigungszahlungen für Einsätze aus dem jeweiligen Haushaltsjahr gemäß den Regelungen in § 3 rechtzeitig zu stellen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der ersten Änderung der Satzung zustimmt und dem Rat eine entsprechende Zustimmung empfiehlt. Laut Dokument sind durch diese Satzungsänderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2019 sowie für den Rat am 21. November 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr SprockhövelZur Vorlage · 2019/329 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/329 sieht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel vor. Der Entwurf wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2019 sowie für den Rat am 21. November 2019 vorgesehen.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine detailliertere Darstellung der Berechnungsgrundlage für den Kostenersatz. Diese umfasst künftig Entgelte, Fahrzeug-, Sach- und Personalkosten sowie die Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen. Zudem wurde die Pauschale „Auslösen Brandmeldeanlage“ in den Kostentarif aufgenommen.
Nach den Erläuterungen in der Vorlage erfolgte die Abrechnung bisher nur auf Basis der tatsächlich eingesetzten Fahrzeuge und Feuerwehrangehörigen, wobei die Kosten für weitere ausgerückte Fahrzeuge mit Besatzung nicht ersetzt wurden. Durch die Einführung der neuen Pauschale sollen die entstandenen Kosten in einem höheren Ausmaß abgedeckt werden. Gleichzeitig soll durch diese Regelung der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Kostenersatzes reduziert werden. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zur Neufassung und empfiehlt dem Rat, der Satzung ebenfalls zuzustimmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2019/295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Ziel der Vorlage ist es, die Beitragsstruktur an den aktuellen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW anzupassen, der es öffentlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 203,00 Euro pro Monat und Kind zu erheben. Zudem wird die Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkepakts als notwendig dargestellt.
Die Verwaltung legt drei verschiedene Modelle zur Entscheidung vor. Vorschlag I sieht eine Erhöhung der Beiträge lediglich in den zwei obersten Einkommensgruppen vor, was zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 11.280,00 Euro führen würde. Vorschlag II sieht eine lineare Erhöhung aller acht Einkommensgruppen um 15 Prozent vor, wodurch die jährlichen Mehreinnahmen auf circa 22.166,88 Euro steigen würden. Vorschlag III schlägt eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor, um diese an die Regelungen im Bereich der Kindergärten und Tagespflegen anzugleichen, was prognostizierte Mehreinnahmen von 13.380,00 Euro zur Folge hätte.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine der drei Varianten zum 01.08.2020 zu beschließen. Die Berechnung der prognostizierten Einnahmen basiert auf der Anmeldungssituation und den Einkommensdaten vom Stand 19.09.2019.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Erhöhung der Mittagstischpauschale in den städtischen KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 2019/296 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/296 eine Anpassung der Mittagstischpauschale für die drei städtischen Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen. Das Entgelt, das zuletzt im Juli 2010 auf 45,00 Euro monatlich pro Kind festgesetzt wurde, soll ab dem 1. August 2020 auf entweder 50,00 Euro oder 55,00 Euro monatlich angehoben werden.
Die Vorlage bezieht sich auf die Einrichtungen Natur-Kita Schee, Musik-Kita Gedulderweg und KiFaz Miteinander, in denen aktuell 102 Kinder in Ganztagsbetreuung verpflegt werden. Die Verwaltung führt aus, dass die Einnahmen aus den derzeitigen Beiträgen die anfallenden Kosten für Sachmittel und das Personal der Küchenkräfte nicht vollständig decken. So lag der Deckungsgrad im Jahr 2018 für die beteiligten Einrichtungen zwischen etwa 47 % und 57 %. Eine Erhöhung auf 55,00 Euro würde die Deckungsgrade auf Werte zwischen 58 % und 70 % steigern, wobei das ursprüngliche Ziel, die Sachkosten sowie die Hälfte der Personalkosten durch die Beiträge zu decken, auch mit der vorgeschlagenen Erhöhung nicht erreicht würde.
Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass das Entgelt für die Verpflegung, welche die tägliche Zubereitung von Mahlzeiten sowie einen Nachmittagssnack umfasst, im Verhältnis zur erbrachten Leistung steht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Erhöhung der Pauschale wie vorgeschlagen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Investitionszuschuss für Kita-UmbaumaßnahmeZur Vorlage · 2019/306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/306 sieht die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kita Bullerbü in Niedersprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine Summe von 140.000 Euro als einmaligen Investitionszuschuss für notwendige Umbaumaßnahmen in die Haushaltsansätze für das Jahr 2020 aufzunehmen. Zusätzlich wird die Aufnahme eines jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 6.000 Euro in die Haushaltsansätze 2020 vorgeschlagen.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung des bestehenden Platzbestands von 50 Kita-Plätzen sowie eine räumliche Erweiterung des Betreuungsangebots. Aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben ist im Bestandsgebäude eine gleichzeitige Nutzung von drei Gruppen nicht möglich. Um eine dritte Gruppe mit 15 Kindern unterzubringen, hat der Kita-Träger eine nahegelegene Wohnung angemietet, die vor der Nutzung umgebaut werden muss. Da sich aufgrund geänderter Erlasslagen abzeichnet, dass die beantragten Fördermittel des Landesjugendamt für Mietobjekte nicht gewährt werden, ist die Übernahme der Kosten durch die Stadt erforderlich. Die entsprechenden Mittel wurden bereits vorsorglich im Haushalt 2020 eingestellt, sodass nun die formellen Beschlüsse zur Verwendung der Mittel herbeigeführt werden sollen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Haushalt 2020 / 2021; hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 ( Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2019/326 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsvorberatung für die Jahre 2020 und 2021 liegt die Beschlussvorlage 2019/326 zur Beratung in den zuständigen Gremien vor. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Planungsansätze für die Produktbereiche 03, welcher die Schulträgeraufgaben umfasst, und 06, welcher die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beinhaltet.
Gemäß der Satzung für das Jugendamt ist der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule für die Vorberatung des Haushaltes in diesen Bereichen zuständig. Die zugrunde liegenden Ansätze wurden im Juni 2019 erstellt. Der neue NKF-Haushaltsplan wird produktorientiert aufgestellt und umfasst für den Fachbereich Jugend, Familie und Schule insgesamt zwölf Produkte.
Die zur Beratung vorliegenden Unterlagen basieren auf den von der zuständigen Fachabteilung für Finanzmanagement erstellten Teilplänen. Aufgrund des Umfangs der Dokumente erfolgt die Bereitstellung der Erläuterungen und Pläne nicht in Papierform, sondern zur Einsichtnahme über das Ratsinformationssystem der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die in den Anlagen dargestellten Planungsansätze für die genannten Produktbereiche zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 6. November 2019, des Haupt- und Finanzausschusses am 7. November 2019 sowie des Rates am 21. November 2019 vorgesehen.
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- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.11.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Stellenplan 2020/2021Zur Vorlage · 2019/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/275 des Fachbereichs Personal/Organisation befasst sich mit der Festlegung des Stellenplans für den Zeitraum 2020/2021. Der Fachbereich Inneres ist für diese Vorlage federführend verantwortlich.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Sprockhövel eine Empfehlung ausspricht, den Entwurf des Stellenplans 2020/2021 in der aktualisierten Fassung vom 8. Oktober 2019 zu billigen. Dieser Stellenplanentwurf ist als Anlage zum Haushaltsplan 2020/2021 vorgesehen.
Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Termine im Herbst 2019 angesetzt, unter anderem für Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Oktober und am 7. November 2019 sowie für eine Sitzung des Rates am 21. November 2019. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, insbesondere im Hinblick auf Personalkosten oder Sachkosten, sind in dem Dokument keine konkreten Beträge ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021Zur Vorlage · 2019/317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/317 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans der Stadt Sprockhövel für den Doppelhaushalt der Jahre 2020 und 2021. Der Bürgermeister legt den Entwurf zur Beratung vor, wobei die parlamentarische Abstimmung in verschiedenen Gremien vorgesehen ist.
Der Ablauf der Beratung sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zunächst in der Sitzung am 31. Oktober 2019 sowie in einer weiteren Sitzung am 7. November 2019 behandelt. Im Anschluss daran ist die Entscheidung durch den Rat der Stadt Sprockhövel in der Sitzung am 21. November 2019 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für den genannten Doppelhaushalt empfiehlt. Damit wird die Grundlage für die finanzielle Planung und die Durchführung der städtischen Aufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 geschaffen. Weiterführende Erläuterungen zu den Inhalten der Vorlage sind in den beigefügten Anlagen enthalten.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungsplan Fortschreibung 2020Zur Vorlage · 2019/318 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/318 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Sprockhövel. Der Bürgermeister legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt einen Vorschlag zur Verabschiedung der entsprechenden Planung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2020 in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung empfiehlt. Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Termine im Herbst 2019 angesetzt, wobei die Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 31. Oktober und am 7. November 2019 sowie die Sitzung des Rates am 21. November 2019 vorgesehen sind.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wobei die Notwendigkeit von Folgekosten für Personalkosten oder Sachkosten als wahrscheinlich eingestuft wird. Eine detaillierte Aufschlüsselung der konkreten Euro-Beträge ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/271 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Beginn einer Ratssitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Ratssitzungen mündliche Anfragen zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, jedoch in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Anfragen können zurückgewiesen werden, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/273 des Bürgermeisters dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der anstehenden Sitzungen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Termine für die Ausschusssitzungen auf den 31. Oktober und den 7. November 2019 sowie für die Ratssitzung auf den 21. November 2019 festgesetzt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifische Kosten für die genannten Tagesordnungspunkte hervor.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 07.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss