Anpassung der Satzung der Stadt Sprockhövel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Satzung zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Ziel der Vorlage ist es, die Beitragsstruktur an den aktuellen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW anzupassen, der es öffentlichen Jugendhilfeträgern ermöglicht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 203,00 Euro pro Monat und Kind zu erheben. Zudem wird die Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkepakts als notwendig dargestellt.
Die Verwaltung legt drei verschiedene Modelle zur Entscheidung vor. Vorschlag I sieht eine Erhöhung der Beiträge lediglich in den zwei obersten Einkommensgruppen vor, was zu jährlichen Mehreinnahmen von etwa 11.280,00 Euro führen würde. Vorschlag II sieht eine lineare Erhöhung aller acht Einkommensgruppen um 15 Prozent vor, wodurch die jährlichen Mehreinnahmen auf circa 22.166,88 Euro steigen würden. Vorschlag III schlägt eine Neustrukturierung der Einkommensstufen vor, um diese an die Regelungen im Bereich der Kindergärten und Tagespflegen anzugleichen, was prognostizierte Mehreinnahmen von 13.380,00 Euro zur Folge hätte.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, eine der drei Varianten zum 01.08.2020 zu beschließen. Die Berechnung der prognostizierten Einnahmen basiert auf der Anmeldungssituation und den Einkommensdaten vom Stand 19.09.2019.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
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