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Beschlussvorlage

Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

2019/271 21.11.2019 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/271 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.

Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Beginn einer Ratssitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Ratssitzungen mündliche Anfragen zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, jedoch in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.

Anfragen können zurückgewiesen werden, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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