11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Bahnhofstraße" und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/380 befasst sich mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Bahnhofstraße“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“. Gegenstand der Planung ist die Neugestaltung der Einzelhandelsflächen. Geplant ist der Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit bis zu 1.300 m². Zudem soll die gegenüberliegende Seite für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² angepasst werden. Die bauliche Umsetzung sieht ein teilweise zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach sowie 73 Stellplätze vor. Ein im Gebäude befindlicher Kindergarten soll weiterhin untergebracht werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes für angrenzende Wohngebiete sowie Fragen zur Fortführung des Kindergartenbetriebs und zur Parkplatzsituation für dessen Mitarbeiter geäußert. Die Verwaltung stellte klar, dass die Immissionsrichtwerte für das Wohngebiet unverändert bleiben und die baurechtliche Zulässigkeit des Kindergartens im Bebauungsplan sichergestellt wird. Zwischenzeitlich wurde eine Vereinbarung zur Regelung der Belange des Kindergartens getroffen.
Der Rat soll das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis nehmen und beschließen, das Verfahren unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung fortzuführen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren.
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