Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für die Jahre 2018 bis 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/356 befasst sich mit dem Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2018 bis 2023. Der Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Landeswassergesetz NRW, für das Gemeindegebiet ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dieses alle sechs Jahre bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Da die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine kommunale Aufgabe ist, obliegt die Erstellung des Konzepts der Gemeinde.
Obwohl die Stadt Sprockhövel kein eigenes Versorgungsnetz betreibt, sondern die Aufgabe im Rahmen eines Konzessionsvertrages an die Unternehmen Gelsenwasser AG und AVU Netz GmbH übertragen hat, bleibt die Verantwortung für das Konzept bei der Stadt. Aufgrund der historischen Strukturen und der kommunalen Neugliederung im Jahr 1970 unterteilt sich das Stadtgebiet in zwei unabhängige Versorgungsbereiche, weshalb zwei separate Konzepte, bezeichnet als Teil A und Teil B, erstellt werden müssen. Die beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, zur Erstellung des Konzepts beizutragen, indem sie die erforderlichen Daten bereitstellen. Ein Vertreter der AVU Netz GmbH ist dazu vorgesehen, die Vorgehensweise und das Konzept in der Sitzung zu erläutern. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, das Wasserversorgungskonzept in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 14.11.2019kein Ergebnis hinterlegt