Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für die Jahre 2018 bis 2023Zur Vorlage · 2019/356 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/356 befasst sich mit dem Wasserversorgungskonzept der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum von 2018 bis 2023. Der Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Landeswassergesetz NRW, für das Gemeindegebiet ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dieses alle sechs Jahre bei der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Da die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine kommunale Aufgabe ist, obliegt die Erstellung des Konzepts der Gemeinde.
Obwohl die Stadt Sprockhövel kein eigenes Versorgungsnetz betreibt, sondern die Aufgabe im Rahmen eines Konzessionsvertrages an die Unternehmen Gelsenwasser AG und AVU Netz GmbH übertragen hat, bleibt die Verantwortung für das Konzept bei der Stadt. Aufgrund der historischen Strukturen und der kommunalen Neugliederung im Jahr 1970 unterteilt sich das Stadtgebiet in zwei unabhängige Versorgungsbereiche, weshalb zwei separate Konzepte, bezeichnet als Teil A und Teil B, erstellt werden müssen. Die beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, zur Erstellung des Konzepts beizutragen, indem sie die erforderlichen Daten bereitstellen. Ein Vertreter der AVU Netz GmbH ist dazu vorgesehen, die Vorgehensweise und das Konzept in der Sitzung zu erläutern. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, das Wasserversorgungskonzept in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2Abfallentsorgung hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2019/364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Abfallentsorgung behandelt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 2019/364 ist die Einführung eines kommunalen Hundekotentsorgungssystems in Sprockhövel.
Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters verweist zur inhaltlichen Erläuterung auf den beigefügten Antrag der Fraktion. Aus dem Dokument geht hervor, dass für das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen wurden. Ein konkreter Beschlussvorschlag wurde in der vorliegenden Sitzungsunterlage nicht formuliert.
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Beratungsfolge
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 3Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer auf dem Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/381 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/381 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel vor. Die Verwaltung wurde bereits im September 2019 durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt, eine Regelung für Osterfeuer auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu erarbeiten. Dabei orientiert sich der Entwurf an den Vorgaben der Stadt Hattingen sowie an einer Musterregelung des Städte- und Gemeindebundes, welche in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr an die lokalen Gegebenheiten angepasst wurde.
Nach den Inhalten der Vorlage dürfen öffentliche Osterfeuer am Karsamtag im Zeitraum zwischen 15 und 24 Uhr nur noch nach vorheriger Anmeldung durch in der Ortsgemeinschaft verankerte Vereine, Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Nachbargemeinschaften mit etwa 20 Personen durchgeführt werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Anzeige- und Aufsichtspflicht, Abstandsregelungen in Abhängigkeit von der Größe des Feuers, das zulässige Brennmaterial sowie die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang. Ziel der Regelung ist es, die Durchführung von Brauchtumsfeuern mit dem öffentlichen Interesse an einer gefahrlosen Abwicklung und dem Schutz der Nachbarschaft in Einklang zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der beteiligten Ausschüsse an den Rat vor, um die Verordnung als Ortsrecht zu erlassen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4Lokale Agenda 21Zur Vorlage · 2019/393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde die Vorlage 2019/393 zur Behandlung der Lokalen Agenda 21 vorgelegt. Der Gegenstand der Sitzung betraf die Berichterstattung zu diesem Thema im nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht der Lokalen Agenda 21 lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die weitere Berichterstattung an den Ausschuss oder den Rat durch den zuständigen Fachbereich ein regelmäßiges Berichtswesen vorgesehen ist. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Personalsowie Sachkosten im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt.
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Beratungsfolge
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5Änderung der Besetzung des Energiebeirates hier: Antrag CDU-FraktionZur Vorlage · 2019/399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde über die Änderung der Besetzung des Energiebeirates beraten. Grundlage der Beratung war ein Antrag der CDU-Fraktion.
Der Ausschuss hat beschlossen, die Besetzung des Energiebeirates neu zu regeln. Im Rahmen dieser Neubesetzung wird ein ordentliches Mitglied der CDU ersetzt. Anstelle des bisherigen Mitglieds wird ein neues Mitglied für die CDU-Fraktion benannt.
Die bisherige Regelung zur Besetzung der sieben Sitze für die Politik, die sich nach der Größe der Fraktionen richtet, sieht die Vertretung durch die SPD, die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die FDP sowie die MIS Piraten vor. Die vorliegende Vorlage dient der personellen Anpassung innerhalb der CDU-Vertretung im genannten Gremium.
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Beratungsfolge
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6Knotenpunkt South-Kirkby-Straße (L 651) / Bochumer Straße (L 551) hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2019/350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/350 befasst sich mit der Situation am Knotenpunkt South-Kirkby-Straße (L 651) und Bochumer Straße (L 551) in Niedersprockhövel. Aufgrund der veralteten Lichtsignalanlage wird an dieser Unfallhäufungsstelle eine Erneuerung der Technik notwendig. Im Rahmen der Planung wurde durch die Verwaltung die Errichtung eines Kreisverkehrs vorgeschlagen, was eine umfassende Verkehrsuntersuchung nach sich zog. Diese Untersuchung berücksichtigte zudem die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes „Auf dem Spähen“, die Flächen des Bebauungsplanes Gosekamp, die Ampelanlage an der Fänkenstraße sowie die Auswirkungen der geplanten Umgehungsstraße.
Die Ergebnisse der durch ein beauftragtes Ingenieurbüro durchgeführten Untersuchung zeigen, dass eine einfache Neuplanung der Signalsteuerung aufgrund der Verkehrsqualität nicht ausreichend ist. Die Prüfung eines einstreifigen Kreisverkehrs ergab, dass aufgrund der Geometrie und der Verkehrsströme zusätzliche Bypass-Fahrstreifen erforderlich wären. Auch die Untersuchung eines Turbokreisverkehrs führte zu keinem Ergebnis, da keine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsabläufe für alle Verkehrsteilnehmer zu erwarten war und die notwendigen Brückenbauwerke für den Fuß- und Radverkehr zu hohe Kosten verursachen würden.
Als Lösung wird ein umfangreicher Knotenausbau mit einer neu entwickelten, verkehrsabhängigen Signalsteuerung vorgeschlagen, um das Sicherheitsniveau und die Kapazitäten zu erhöhen. Der Landesbetrieb hat das Ingenieurbüro damit beauftragt, das Gutachten auf Basis neuer Verkehrszählungen aus dem Oktober 2019 zu überarbeiten. Das überarbeitete Gutachten wird voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Überdachte Fahrradabstellanlage am Busbahnhof Haßlinghausen hier: Antrag Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2019/344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde ein Sachstandsbericht zur geplanten überdachten Fahrradabstellanlage am Busbahnhof Haßlinghausen zur Kenntnis genommen. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich auf eine bereits im Jahr 2017 beschlossene Aufgabe der Verwaltung, überdachte Fahrradabstellplätze sowie alternativ eine E-Bike-Ladestation am Busbahnhof Haßlinghausen zu planen und für die Realisierung Fördermittel zu beantragen.
Grundlage für die aktuelle Planung ist ein integriertes Handlungskonzept aus den Jahren 2017 und 2018, das unter Einbeziehung von Bürgerbeteiligungen und Abstimmungen mit Fachbehörden erstellt wurde. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Umgestaltung des Nikolaus-Groß-Platzes sowie des Rathausplatzes. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten und die Einrichtung von Außengastronomie. Im Rahmen dieser städtebaulichen Konzeption sind auch Fahrradabstellanlagen vorgesehen, um die Vernetzung von Rad- und Busverkehr im Sinne der Intermodalität zu fördern.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet derzeit ein Plankonzept, welches die entsprechenden Anlagen vorsieht. Die weitere Planung sieht vor, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss im Frühjahr 2020 mit dem Konzept befasst und im selben Jahr ein entsprechender Förderantrag gestellt werden soll. Haushaltsmäßige Auswirkungen für das Vorhaben sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranalgen, abflusslose Gruben)Zur Vorlage · 2019/358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/358 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Einführung einer neuen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, konkret Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelungen aus der bisherigen Satzung über die Abwasserbeseitigung auszugliedern und in einer eigenständigen Satzung festzulegen.
Nach Angaben der Verwaltung dient diese Maßnahme der Erhöhung der Rechtssicherheit sowie einer übersichtlicheren Gestaltung des Ortsrechtes auf der städtischen Internetpräsenz. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst dabei auch das Einsammeln, Abfahren über den Kanal auf Rädern sowie die Aufbereitung des anfallenden Klärschlamms zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.
Der Entwurf der Satzung basiert auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Die Vorlage wurde bereits mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunal Agentur NRW abgestimmt. Zudem wurden Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel berücksichtigt. Der Städte- und Gemeindebund wurde zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit hinzugezogen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/357 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/357 sieht die Einführung einer neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung vom 14.12.2001 sowie deren Nachträge vom 14.12.2007, 15.07.2011 und 27.03.2013 aufzuheben.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer Neufassung mit den zahlreichen Änderungen der Rechtslage, insbesondere durch die mehrfache Änderung des Landeswassergesetzes NRW im Jahr 2016. Zudem sollen technische Entwicklungen berücksichtigt und die Rechtsicherheit erhöht werden. Ein wesentlicher Aspekt der Neugestaltung ist die Ausgliederung der Regelungen zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder Sammelgruben, in eine separate Satzung. Durch die vollständige Neufassung soll zudem eine übersichtlich gegliederte Bereitstellung des Ortsrechtes auf der städtischen Homepage ermöglicht werden.
Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW und berücksichtigt spezifische Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel. Die Verwaltung gibt an, dass die Mustersatzung bereits mit den zuständigen Landesministerien sowie der Kommunalen Agentur NRW abgestimmt wurde. Der Entwurf wurde zudem dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die neue Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen und die alte Fassung aufzuheben.
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- 21.11.2019 · Rat
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10hier: Städtische Bäume im Bereich der Sporthalle Haßlinghausen (Fällantrag nach Baumschutzsatzung im Rahmen der Sanierungsplanung der Gesamtschule) hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2019/363 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Brandschutzsanierung der Gesamtschule Sprockhövel ist die Errichtung von Raumersatzbauten in Containerbauweise sowie die Schaffung eines Ausweichparkplatzes vorgesehen. Für die Realisierung dieser Maßnahmen auf einem städtischen Wiesengrundstück hinter der Sporthalle Haßlinghausen wurde eine Baugenehmigung erteilt. Um die Zufahrt zum Parkplatz und die Aufstellung eines Containerbereichs zu ermöglichen, wurde ein Antrag auf Fällung von Bäumen aus dem städtischen Baumkataster gestellt.
Die Prüfung des Antrags ergab, dass acht Bäume – bestehend aus zwei Kiefern, einer Winterlinde, einer Hemlocktanne und vier Birken – betroffen sind. Ein ursprünglich neunter Baum musste aufgrund einer Pilzerkrankung bereits im Vorjahr entfernt werden. Da die verbleibenden acht Bäume als vital eingestuft wurden, ist gemäß der Baumschutzsatzung eine Entscheidung des zuständigen Fachausschusses über einen Ausnahmeantrag erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, der Fällung unter der Auflage einer Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück zuzustimmen. Als Ersatz werden zwei Winterlinden, vier Vogelkirschen und zwei Hänge-Eschen vorgeschlagen. Aufgrund des bereits begonnenen Baubeginns und zur Vermeidung eines Baustopps wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, die im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Genehmigung vorgelegt wurde.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Städtischer Baum im Bereich Alte Bergstraße hier: Fällantrag im Rahmen einer geplanten BebauungZur Vorlage · 2019/376 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde über einen Fällantrag für einen städtischen Baum im Bereich der Alten Bergstraße beraten. Die Vorlage 2019/376 bezieht sich auf ein Grundstück in der Gemarkung Niedersprockhövel, Flur 23, Flurstück 1084, für das ein Bauantrag vorliegt.
Der Antrag umfasst die Fällung einer städtischen Esche, die sich im Straßenrandbereich befindet, sowie zwei weitere Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück. Laut der Verwaltung ist der betreffende städtische Baum vital und müsste ohne das geplante Bauvorhaben nicht entfernt werden. Aufgrund der Topografie und des Grundstückszuschnitts würde der Baum den geplanten Hausneubau jedoch behindern. Die Verwaltung sieht daher die Anwendung einer Ausnahme der Baumschutzsatzung als gerechtfertigt an, da eine zulässige Nutzung des Grundstücks ohne die Fällung nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Da die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht abschließend geprüft war, empfahl die Verwaltung dem Ausschuss, der Fällung des Baumes unter dem Vorbehalt der Genehmigung des geplanten Bauvorhabens zuzustimmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zur Fällung unter dieser Bedingung vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Städtische Bäume an der Schultenbuschstraße hier: Fällantrag nach Baumschutzsatzung für 4 BäumeZur Vorlage · 2019/375 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde über einen Antrag auf Fällung von vier städtischen Bäumen in der Schultenbuschstraße beraten. Der Antrag bezieht sich auf Bäume an einer Böschung im Bereich der Grundstücke Schultenbuschstraße 59 und 63. Hintergrund der Fällung ist die geplante Errichtung einer Winkelstützwand auf dem Grundstück Nummer 63, für die eine frostsichere Gründung durch eine Ausschachtung vorgesehen ist.
Die vorliegende Vorlage beschreibt den Zustand der betroffenen Bäume. Zwei der Bäume, ein Bergahorn sowie eine Mirabelle, sind bereits abgestorben oder weisen Pilzbefall und Fäule auf. Bei den weiteren zwei Bäumen, einer Stieleiche und einer Hainbuche, liegt ein vitaler Zustand vor, wobei ein Rückschnitt des Efeubewuchses zur Vermeidung von Astabbrüchen geplant ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die geplanten Erdarbeiten bei den beiden vitalen Bäumen zu einem Verlust von etwa 40 bis 45 Prozent der Haltewurzeln führen würde, was deren Standsicherheit beeinträchtigen könnte. Da die Errichtung der Stützwand als gestalterische Maßnahme ohne zwingende bauliche Notwendigkeit eingestuft wird, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss beschloss, den Antrag auf Fällung der vier Bäume abzulehnen.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2019/337 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient der Information des Ausschusses über die im Zeitraum vom 15. August 2019 bis zum 14. Oktober 2019 bearbeiteten Anträge.
Die Liste der Bescheide umfasst insgesamt 16 verschiedene Standorte in Sprockhövel. In zahlreichen Fällen wurden Fällungen genehmigt, wobei die Gründe hierfür primär auf Baumkrankheiten durch Trockenheit, Borkenkäferbefall oder die Gefahr von Bruch und Umsturz zurückzuführen sind. Betroffen sind verschiedene Baumarten wie Fichten, Tannen, Buchen und Eichen.
Neben krankheitsbedingten Fällungen wurden auch Anträge aufgrund von Bauvorhaben bearbeitet. In der Gevelsberger Straße wurde die Fällung von zwei Ahornbäumen und einer Platane unter der Auflage einer Ersatzzahlung genehmigt, während am Perthes-Ring die Fällung einer Trauerbirne und einer Sicheltanne mit der Verpflichtung zur Ersatzpflanzung von zwei Säulenhainbuchen verbunden war. Ein weiterer Antrag in der Dorfstraße wurde genehmigt, da ein Baum das dortige Wohnhaus beschädigte. Die Verwaltung legte dem Ausschuss diese Übersicht zur Kenntnisnahme vor.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14Sachstandsberichte TiefbauZur Vorlage · 2019/360 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde die Vorlage 2019/360 zur Information vorgelegt. Der Gegenstand der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters umfasst Sachstandsberichte aus dem Sachgebiet Tiefbau.
Die Vorlage dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand verschiedener baulicher Maßnahmen und Infrastrukturprojekte im Stadtgebiet. Zu den beigefügten Berichten gehören Informationen zum Ausbau der Straße Gedulderweg sowie zur Entwässerungsanlage am Grünen Weg. Des Weiteren werden die Erneuerung eines Teilstücks in der Löhener Straße, die Arbeiten im Erschließungsgebiet Riepelsiepen II sowie die Kanalerneuerung am Landringhauser Weg thematisiert.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Berichte zur Kanalsanierung im Jahr 2019, zum Mischwasserkanal in der Alten Bergstraße sowie zur Zuwegung zum Radweg an der Schevener Straße. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten werden in der vorliegenden Vorlage keine Angaben gemacht.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15MitteilungenZur Vorlage · 2019/370 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/370 dient als Tagesordnungspunkt für die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die am 14. November 2019 stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen, die im Rahmen der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die von der Verwaltung eingereichten Mitteilungen lediglich zur Kenntnis nimmt. In der Vorlage sind keine spezifischen inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen aufgeführt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ersichtlich. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister zur Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgelegt.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16AnfragenZur Vorlage · 2019/371 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/371 dient als Tagesordnungspunkt für die 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die am 14. November 2019 stattfand. Der Gegenstand der Sitzung betraf Anfragen, die im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurden.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister vorgelegt und dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird, wobei die Frequenz der Berichterstattung nach Abschluss des Auftrages erfolgt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass eine Zuschussfähigkeit wahrscheinlich ist. Es wurden jedoch keine spezifischen Beträge für Personalkosten, Sachkosten oder jährliche Folgekosten ausgewiesen. Eine Einstufung der Leistung als freiwillige Leistung wurde mit Nein beantwortet.
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- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung