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Beschlussvorlage

Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel

2019/381 12.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/381 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel vor. Die Verwaltung wurde bereits im September 2019 durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt, eine Regelung für Osterfeuer auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu erarbeiten. Dabei orientiert sich der Entwurf an den Vorgaben der Stadt Hattingen sowie an einer Musterregelung des Städte- und Gemeindebundes, welche in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr an die lokalen Gegebenheiten angepasst wurde.

Nach den Inhalten der Vorlage dürfen öffentliche Osterfeuer am Karsamtag im Zeitraum zwischen 15 und 24 Uhr nur noch nach vorheriger Anmeldung durch in der Ortsgemeinschaft verankerte Vereine, Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Nachbargemeinschaften mit etwa 20 Personen durchgeführt werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Anzeige- und Aufsichtspflicht, Abstandsregelungen in Abhängigkeit von der Größe des Feuers, das zulässige Brennmaterial sowie die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang. Ziel der Regelung ist es, die Durchführung von Brauchtumsfeuern mit dem öffentlichen Interesse an einer gefahrlosen Abwicklung und dem Schutz der Nachbarschaft in Einklang zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der beteiligten Ausschüsse an den Rat vor, um die Verordnung als Ortsrecht zu erlassen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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