Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 5Einwendungen gegen die Niederschrift vom 26.11.2019 über die Sitzung des Rates vom 21.11.2019 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNENZur Vorlage · 2019/507 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2019/507 geht es um die Behandlung von Einwendungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 21. November 2019. Die Einwendungen beziehen sich konkret auf den Tagesordnungspunkt 25, der Anfragen im öffentlichen Teil umfasst.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine direkte Änderung des Wortlauts der ursprünglichen Niederschrift aufgrund der geltenden Verfahrensregeln nicht möglich ist. Einwendungen werden stattdessen in der Niederschrift der Sitzung zu protokollieren, in der sie erhoben wurden. In der betroffenen Niederschrift wird die Entscheidung des Rates durch einen Randvermerk, einen Nachtrag oder ein Deckblatt kenntlich gemacht.
Hinsichtlich der inhaltlichen Korrektur räumt die Verwaltung ein, dass bei der Erstellung der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 25 ein Fehler unterlaufen ist. Eine Antwort eines Landesbetriebes, die per E-Mail am 25. November 2019 eingegangen war, wurde in die Niederschrift eingearbeitet, obwohl diese zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorlag und somit nicht inhaltlicher Bestandteil des Protokolls hätte sein dürfen. Die Verwaltung stellt fest, dass eine korrekte Handhabung dieser Information die fehlerhafte Darstellung bei der vierten Anfrage vermieden hätte. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Einwendungen der Fraktion als gerechtfertigt anzuerkennen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 6Erklärung: Sprockhövel ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 21.11.2019Zur Vorlage · 2019/466 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat für die Sitzung des Rates am 12. Dezember 2019 einen Antrag mit dem Titel „Sprockhövel ist sicherer Hafen für geflüchtete Menschen“ eingebracht. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/466 wurde vom Bürgermeister zur Beratung im Rat vorgelegt.
Der vorliegende Text der Sitzungsvorlage enthält keinen konkreten Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wird. Es ist kein inhaltlicher Text zu den Forderungen oder Zielen des Antrags im Dokument enthalten, da lediglich auf die Anlagen verwiesen wird. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Antrags liegen in der Vorlage keine Angaben vor, da die entsprechenden Felder für Kosten, Personalkosten oder Sachkosten nicht ausgefüllt sind. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 7Mediale Berichterstattung zur Kritik am Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes hier: Erklärung des Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/508 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 12. Dezember 2019 wurde über eine Stellungnahme zur medialen Berichterstattung bezüglich des Deutschen Feuerwehrverbandes beraten. Gegenstand der Vorlage 2019/508 war die Reaktion auf die Berichterstattung über Vorwürfe einiger Präsidiumsmitglieder gegen den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass sich der Rat der Stadt Sprockhövel der bereits am 21. November 2019 durch eine Pressemitteilung erfolgten Stellungnahme der Verwaltung anschließt. Damit unterstützt das Gremium die Darstellung des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes zu den Vorgängen innerhalb des Verbandes. Die Verwaltung hatte zuvor die Erläuterungen des Präsidenten zum Sachverhalt vorbehaltlos bekräftigt. Eine weitere Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich wurde für diesen Tagesordnungspunkt nicht festgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 8Baumpflanzungen durch die Stadt Sprockhövel hier: Vorhabenplanung zur Pflanzung von 80 Bäumen im StadtgebietZur Vorlage · 2019/503 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/503 sieht die Pflanzung von 80 Bäumen im Stadtgebiet von Sprockhövel vor. Hintergrund der Planung sind die Auswirkungen der Trockenheit der vergangenen zwei Jahre, die zu Schäden und Absterben verschiedener Baumarten, wie etwa Fichten, Birken oder Rotbuchen, geführt haben. Die Neupflanzungen sollen dazu beitragen, die durch Trockenheit entstandenen Verluste teilweise auszugleichen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit der vorbereitenden Planung dieses Vorhabens zu betrauen. Die genauen Standorte sowie die Auswahl der Baumarten stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Verwaltung soll prüfen, welche Arten aufgrund der unterschiedlichen Boden- und Kleinklimaverhältnisse an den jeweiligen Standorten geeignet sind.
Hinsichtlich der Finanzierung sind im städtischen Haushalt aktuell keine Mittel für die Pflanzungen vorgesehen. Es ist geplant, einen Teil der Kosten über Spenden zu decken und einen weiteren Anteil über eine Förderung im Rahmen des Vital-Projektes zu finanzieren, wofür ein entsprechender Förderantrag gestellt werden soll. Sollten die Pflanzungen nicht vollständig auf städtischen Flächen realisierbar sein, sind Gespräche mit Privateigentümern vorgesehen. Ein konkreter Pflanztermin für das Jahr 2020 ist aufgrund der noch ausstehenden Klärung der Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 9Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2019/426 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/426 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage der Kommune zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2019 sowie des Rates am 12. Dezember 2019 vorgesehen. Ein konkreter inhaltlicher Sachstandsbericht zu den Details der Haushaltslage ist in der vorliegenden Dokumentation nicht enthalten, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen, und weist keine unmittelbaren haushaltsmäßige Folgen aus. Es handelt sich um ein rein informatives Verfahren zur Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2019/427 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/427 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Dokumente führen drei spezifische Ausgabenpositionen aus den Monaten Juli, August und September 2019 auf. Im Juli 2019 fielen Kosten in Höhe von 4.000,00 Euro im Bereich der Personalverwaltung und -betreuung an. Diese Ausgaben umfassen Beitragszahlungen an das Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sowie Kosten für Literatur und weitere besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen.
Für den Monat August 2019 ist eine Ausgabe in Höhe von 2.500,00 Euro im Bereich der Personalverwaltung und -betreuung verzeichnet. Dieser Betrag entfällt auf den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände, konkret auf ein Software-Upgrade der Personal- und Lohnabrechnungssoftware.
Im September 2019 wurden im Bereich des Bürgerbüros besondere Geschäftsaufwendungen in Höhe von 17.500,00 Euro ausgewiesen. Diese Kosten resultieren aus einem erhöhten Aufwand für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. Die Gesamtsumme der aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen beläuft sich auf 24.000,00 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2020Zur Vorlage · 2019/428 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/428 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Da die Stadt seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren mehr erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2020 unverändert auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Grundlage hierfür ist eine Finanzierungsbedarfsberechnung, die einen Gesamtkostenbedarf von 415.877,00 Euro für das Jahr 2020 ausweist. Nach Abzug von Erlösen und entsprechenden Entlastungen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 264.787,91 Euro.
Die Kalkulation der Verwaltung zeigt für die Kostenpositionen der Sachkosten sowie der Verwaltungskosten und des Bereitschaftsdienstes Anpassungen im Vergleich zum Vorjahr vor. Bei den Sachkosten ist ein Anstieg von 39.200,00 Euro auf 44.500,00 Euro vorgesehen. Die Verwaltungskosten wurden auf 371.377,00 Euro angesetzt, wobei die Berechnung auf Abrechnungsdaten der Jahre 2<0xE2><0x80><0xAF>014 bis 2018 basiert. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.750 Stunden festgelegt, um möglichen witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/429 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2019/429 eine Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und gleichzeitig den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung als Satzung zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung steigen von 5.786.110,00 Euro im Jahr 2019 auf 5.918.849,00 Euro im Jahr 2020. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen Kostenpositionen. Während die Verwaltungskosten um 12.760 Euro ansteigen und die Klärkosten aufgrund der Erwartung einer höheren Zahllast des Ruhrverbandes um 23.300 Euro zunehmen, verzeichnen die Sachkosten für die Unterhaltung der Kanalisation sowie die Honorare für Sachverständige jeweils eine Senkung um 5.000 Euro.
Ein wesentlicher Faktor der Kalkulation sind die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage, die von 2.500.000,00 Euro auf 2.605.000,00 Euro steigen. Dies ist auf eine Erhöhung der Abschreibungen um 125.000 Euro aufgrund aktueller Vermögensbewertungen und geplanter Investitionen sowie auf eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,25 % auf 5,00 % zurückzuführen. Die Kosten werden nach dem Prinzip der Ursachengerechtigkeit auf die Teilleistungsbereiche Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt, wobei für die Mischwasserkanalisation die Methode des fiktiven Trennsystems angewandt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/430 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/430 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 auf Basis der vorgelegten Kalkulation festzusetzen. Damit verbunden ist der Beschluss des 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung.
Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenpositionen und Anpassungen. Während die Kosten für Hausmüll aufgrund einer Gebührensenkung seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises und einer angepassten Restabfallmenge sinken, verzeichnen die Kosten für Bioabfall einen Anstieg. Dieser resultiert aus einer Erhöhung der Kreisgebühren um 10 Euro pro Tonne sowie einer Preisanhebung durch das Entsorgungsunternehmen. Auch bei der Papiersammlung und der Straßenpapierkorbentleerung sind geringfügige Veränderungen der Kostenansätze zu verzeichnen.
Die Berechnung berücksichtigt zudem die Entwicklung der Behälterbestände für Restabfall und Bioabfall sowie die Kosten für Sperrgutabfuhr, Sondermüll, Grünabfall und die Beseitigung von wild abgelagertem Abfall. Die Verwaltungskosten werden dabei gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 dem Restabfallbereich zugeordnet. Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zu den Kostenpositionen, die sich aus der europaweiten Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen sowie aus den aktuellen Gebührenplanungen des Kreises ergeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017Zur Vorlage · 2019/352 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/352 des Bürgermeisters befasst sich mit der Prüfung des Gesamtabschlusses sowie des Lageberichtes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2017. Grundlage der Vorlage ist der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, die den Abschluss geprüft hat.
Die Prüfung ergab, dass der Gesamtabschluss 2017 zusammen mit dem Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt. Zudem wurde festgestellt, dass die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auf dieser Basis erteilt die örtliche Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, das Ergebnis der Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Dem Rat wird vorgeschlagen, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Gesamtabschluss 2017 festzustellen. Zudem soll dem Bürgermeister für den Gesamtabschluss 2017 die uneingeschränkte Entlastung erteilt werden. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 4. Dezember 2019 und für den Rat am 14. Dezember 2019 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 04.12.2019 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 15Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes 2018Zur Vorlage · 2019/351 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/351 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss zum 31.12.2018 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Jahr 2018. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung ergab, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Sprockhövel sowie die künftigen Chancen und Risiken sachlich richtig darstellen. Auf dieser Grundlage erteilt die örtliche Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen festzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Zuweisung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 92.048,00 Euro an die Allgemeine Rücklage. Zudem sieht die Vorlage vor, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das Ergebnis der Prüfung und fasst es in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 04.12.2019 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 16Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer auf dem Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/381 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel vor. Die Verwaltung wurde bereits im September 2019 durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt, eine Regelung für Osterfeuer auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu erarbeiten. Dabei orientiert sich der Entwurf an den Vorgaben der Stadt Hattingen sowie an einer Musterregelung des Städte- und Gemeindebundes, welche in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr an die lokalen Gegebenheiten angepasst wurde.
Nach den Inhalten der Vorlage dürfen öffentliche Osterfeuer am Karsamtag im Zeitraum zwischen 15 und 24 Uhr nur noch nach vorheriger Anmeldung durch in der Ortsgemeinschaft verankerte Vereine, Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Nachbargemeinschaften mit etwa 20 Personen durchgeführt werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Anzeige- und Aufsichtspflicht, Abstandsregelungen in Abhängigkeit von der Größe des Feuers, das zulässige Brennmaterial sowie die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang. Ziel der Regelung ist es, die Durchführung von Brauchtumsfeuern mit dem öffentlichen Interesse an einer gefahrlosen Abwicklung und dem Schutz der Nachbarschaft in Einklang zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der beteiligten Ausschüsse an den Rat vor, um die Verordnung als Ortsrecht zu erlassen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"Zur Vorlage · 2019/459 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel soll über die Teilnahme am Heimatpreis des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ entscheiden. Das Programm der Landesregierung sieht bis zum Jahr 2022 ein Budget von 150 Millionen Euro vor, um lokale Besonderheiten und die Vielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar zu machen. Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb stellt das Land pro Kommune eine Summe von 5.000 Euro zur Verfügung, die ausschließlich für Preisgelder verwendet werden darf.
Die Verwaltung schlägt vor, das zur Verfügung stehende Geld auf drei Plätze aufzuteilen: 3.500 Euro für den ersten Preis, 1.000 Euro für den zweiten und 500 Euro für den dritten Preis. Als Kriterien für die Vergabe sollen der Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts, der Erhalt von Tradition, Brauchtum und regionalem Erbe sowie die Stärkung der lokalen Identität und Verwurzelung dienen. Mindestens eines dieser Kriterien muss erfüllt sein.
Die Preisvergabe soll durch eine Jury erfolgen, die sich aus Vertretern der Verwaltung und dem Ältestenrat zusammensetzt. Bewerben können sich Initiativen, Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen. Die Preisträger der kommunalen Ebene treten anschließend im Wettbewerb auf Landesebene an. Im Falle eines Beschlusses wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag stellen. Es entstehen durch die Teilnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 1811. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/504 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße beschlossen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Begründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung auf einem Areal von etwa 11.000 m². Ziel des Vorhabens ist die Neugestaltung der Einzelhandelsstruktur, indem ein bestehender Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 798 m² durch einen neuen Markt mit einer Fläche von 1.300 m² ersetzt werden soll. Zudem soll eine gegenüberliegende Fläche, die derzeit als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² angepasst werden. Hierdurch soll eine Änderung von gewerblichen und gemischten Bauflächen hin zu Sonderbauflächen (S1 und S2) mit der spezifischen Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt erfolgen.
Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt. Eine landesplanerische Auswirkungsanalyse hat ergeben, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck innerhalb des Untersuchungsraumes möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt. Vor der aktuellen Phase der öffentlichen Auslegung wurden bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 192. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2019/505 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Ziel der Planung ist die Schaffung von zwei Sondergebieten zur Ermöglichung der Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Bereich der Südlichen Hauptstraße und Bahnhofstraße. Das Verfahren sieht vor, das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Konkret ist die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.300 m² vorgesehen. Das bestehende Gebäude auf dem westlichen Grundstück soll durch einen Neubau mit einer bebaubaren Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss erhalten bleibt. Zudem soll ein gegenüberliegender Lebensmittelmarkt auf eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden können.
Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist. Die Anpassung der Flächennutzung umfasst etwa 11.000 m², wobei 7.000 m² als gewerbliche Baufläche und 4.000 m² als gemischte Baufläche umgewidmet werden sollen. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 202. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2019/506 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die erneute öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss sind die Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Ziel der Planänderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet für Einkaufszententren zurück in ein Mischgebiet. Seit der ersten Änderung im Jahr 2004 war das Areal als Sondergebiet ausgewiesen, das lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters zuließ. Durch die geplante Änderung soll die Nutzung wieder auf Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandelsbetriebe ausgeweitet werden, wobei die Ansiedlung zentrenrelevanter oder nahversorgungsrelevanter Sortimente ausgeschlossen bleibt, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Da die Fläche etwa einen Hektar umfasst und keine Vorhaben begründet werden, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, ist dieses Verfahren zulässig. Zudem soll der Flächennutzungsplan im Wege einer Berichtigung angepasst werden, um die Darstellung des Sondergebiets aufzuheben. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden weiterentwickelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 21Neubesetzung von Ausschusssitzen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2019Zur Vorlage · 2019/512 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 21. Dezember 2019 einen Antrag auf Änderung der Besetzung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung gestellt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/512 regelt die Neubesetzung von Ausschusssitzen innerhalb dieses Gremiums.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein sachkundiger Bürger als ordentliches Mitglied anstelle eines bisherigen sachkundigen Bürgers in den Ausschuss gewählt wird. Gleichzeitig soll die bisherige sachkundige Bürgerin als erstes stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Mit der Neubesetzung der Ausschusssitze sind laut den Angaben in der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 22Ehrungsordnung zur Ernennung von Sprockhöveler Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2019Zur Vorlage · 2019/513 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die 22. Sitzung des Rates am 22. Dezember 2019 den Antrag gestellt, die Ehrungsordnung zur Ernennung von Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern der Stadt Sprockhövel als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/513 wurde vom Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt.
Der Antrag umfasst die Vorlage einer Fassung der Ehrungsordnung, die als Anlage zur Sitzung beigefügt ist. Ziel der Vorlage ist die Beratung über die Regelungen zur Verleihung des Ehrenbürgerstatus in der Stadt. Die zuständige Fachabteilung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, dem Rat nach Abschluss des Vorgangs einen Sachstandsbericht vorzulegen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar bevorstehend oder gesichert ausgewiesen. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 23Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/462 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/462 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Die Vorlage ist im Sachgebiet Gremien/Zukunft angesiedelt und wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet.
Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2019 sowie für die Sitzung des Rates am 23. Dezember 2019 ist als Beschlussvorschlag vorgesehen, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist im Dokument die Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgetragenen Informationen sind in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/460 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/460 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rats und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Beantwortung verlangt wird. Darüber hinaus können Ratsmitglieder in den Sitzungen mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft ersetzt werden.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 25Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/465 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/465 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient als Grundlage für die Behandlung des entsprechenden Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2019.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede fragestellende Person maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzuhalten ist, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat