Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2019/429 eine Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und gleichzeitig den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung als Satzung zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung steigen von 5.786.110,00 Euro im Jahr 2019 auf 5.918.849,00 Euro im Jahr 2020. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen Kostenpositionen. Während die Verwaltungskosten um 12.760 Euro ansteigen und die Klärkosten aufgrund der Erwartung einer höheren Zahllast des Ruhrverbandes um 23.300 Euro zunehmen, verzeichnen die Sachkosten für die Unterhaltung der Kanalisation sowie die Honorare für Sachverständige jeweils eine Senkung um 5.000 Euro.
Ein wesentlicher Faktor der Kalkulation sind die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage, die von 2.500.000,00 Euro auf 2.605.000,00 Euro steigen. Dies ist auf eine Erhöhung der Abschreibungen um 125.000 Euro aufgrund aktueller Vermögensbewertungen und geplanter Investitionen sowie auf eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,25 % auf 5,00 % zurückzuführen. Die Kosten werden nach dem Prinzip der Ursachengerechtigkeit auf die Teilleistungsbereiche Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt, wobei für die Mischwasserkanalisation die Methode des fiktiven Trennsystems angewandt wird.
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