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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2019/426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/426 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage der Kommune zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2019 sowie des Rates am 12. Dezember 2019 vorgesehen. Ein konkreter inhaltlicher Sachstandsbericht zu den Details der Haushaltslage ist in der vorliegenden Dokumentation nicht enthalten, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen, und weist keine unmittelbaren haushaltsmäßige Folgen aus. Es handelt sich um ein rein informatives Verfahren zur Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2019/427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/427 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Dokumente führen drei spezifische Ausgabenpositionen aus den Monaten Juli, August und September 2019 auf. Im Juli 2019 fielen Kosten in Höhe von 4.000,00 Euro im Bereich der Personalverwaltung und -betreuung an. Diese Ausgaben umfassen Beitragszahlungen an das Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sowie Kosten für Literatur und weitere besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen.
Für den Monat August 2019 ist eine Ausgabe in Höhe von 2.500,00 Euro im Bereich der Personalverwaltung und -betreuung verzeichnet. Dieser Betrag entfällt auf den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände, konkret auf ein Software-Upgrade der Personal- und Lohnabrechnungssoftware.
Im September 2019 wurden im Bereich des Bürgerbüros besondere Geschäftsaufwendungen in Höhe von 17.500,00 Euro ausgewiesen. Diese Kosten resultieren aus einem erhöhten Aufwand für die Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. Die Gesamtsumme der aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen beläuft sich auf 24.000,00 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2020Zur Vorlage · 2019/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/428 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Da die Stadt seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren mehr erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2020 unverändert auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Grundlage hierfür ist eine Finanzierungsbedarfsberechnung, die einen Gesamtkostenbedarf von 415.877,00 Euro für das Jahr 2020 ausweist. Nach Abzug von Erlösen und entsprechenden Entlastungen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 264.787,91 Euro.
Die Kalkulation der Verwaltung zeigt für die Kostenpositionen der Sachkosten sowie der Verwaltungskosten und des Bereitschaftsdienstes Anpassungen im Vergleich zum Vorjahr vor. Bei den Sachkosten ist ein Anstieg von 39.200,00 Euro auf 44.500,00 Euro vorgesehen. Die Verwaltungskosten wurden auf 371.377,00 Euro angesetzt, wobei die Berechnung auf Abrechnungsdaten der Jahre 2<0xE2><0x80><0xAF>014 bis 2018 basiert. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.750 Stunden festgelegt, um möglichen witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2019/429 eine Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen und gleichzeitig den 5. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung als Satzung zu beschließen.
Die Gesamtkosten für die Entwässerung steigen von 5.786.110,00 Euro im Jahr 2019 auf 5.918.849,00 Euro im Jahr 2020. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen Kostenpositionen. Während die Verwaltungskosten um 12.760 Euro ansteigen und die Klärkosten aufgrund der Erwartung einer höheren Zahllast des Ruhrverbandes um 23.300 Euro zunehmen, verzeichnen die Sachkosten für die Unterhaltung der Kanalisation sowie die Honorare für Sachverständige jeweils eine Senkung um 5.000 Euro.
Ein wesentlicher Faktor der Kalkulation sind die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage, die von 2.500.000,00 Euro auf 2.605.000,00 Euro steigen. Dies ist auf eine Erhöhung der Abschreibungen um 125.000 Euro aufgrund aktueller Vermögensbewertungen und geplanter Investitionen sowie auf eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,25 % auf 5,00 % zurückzuführen. Die Kosten werden nach dem Prinzip der Ursachengerechtigkeit auf die Teilleistungsbereiche Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt, wobei für die Mischwasserkanalisation die Methode des fiktiven Trennsystems angewandt wird.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/430 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 auf Basis der vorgelegten Kalkulation festzusetzen. Damit verbunden ist der Beschluss des 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung.
Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenpositionen und Anpassungen. Während die Kosten für Hausmüll aufgrund einer Gebührensenkung seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises und einer angepassten Restabfallmenge sinken, verzeichnen die Kosten für Bioabfall einen Anstieg. Dieser resultiert aus einer Erhöhung der Kreisgebühren um 10 Euro pro Tonne sowie einer Preisanhebung durch das Entsorgungsunternehmen. Auch bei der Papiersammlung und der Straßenpapierkorbentleerung sind geringfügige Veränderungen der Kostenansätze zu verzeichnen.
Die Berechnung berücksichtigt zudem die Entwicklung der Behälterbestände für Restabfall und Bioabfall sowie die Kosten für Sperrgutabfuhr, Sondermüll, Grünabfall und die Beseitigung von wild abgelagertem Abfall. Die Verwaltungskosten werden dabei gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 dem Restabfallbereich zugeordnet. Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zu den Kostenpositionen, die sich aus der europaweiten Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen sowie aus den aktuellen Gebührenplanungen des Kreises ergeben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Einführung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Brauchtumsfeuer auf dem Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/381 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/381 sieht die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Sprockhövel vor. Die Verwaltung wurde bereits im September 2019 durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung beauftragt, eine Regelung für Osterfeuer auf Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu erarbeiten. Dabei orientiert sich der Entwurf an den Vorgaben der Stadt Hattingen sowie an einer Musterregelung des Städte- und Gemeindebundes, welche in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr an die lokalen Gegebenheiten angepasst wurde.
Nach den Inhalten der Vorlage dürfen öffentliche Osterfeuer am Karsamtag im Zeitraum zwischen 15 und 24 Uhr nur noch nach vorheriger Anmeldung durch in der Ortsgemeinschaft verankerte Vereine, Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Nachbargemeinschaften mit etwa 20 Personen durchgeführt werden. Die Verordnung regelt unter anderem die Anzeige- und Aufsichtspflicht, Abstandsregelungen in Abhängigkeit von der Größe des Feuers, das zulässige Brennmaterial sowie die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang. Ziel der Regelung ist es, die Durchführung von Brauchtumsfeuern mit dem öffentlichen Interesse an einer gefahrlosen Abwicklung und dem Schutz der Nachbarschaft in Einklang zu bringen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der beteiligten Ausschüsse an den Rat vor, um die Verordnung als Ortsrecht zu erlassen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Teilnahme am Heimatpreis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"Zur Vorlage · 2019/432 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/432 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Heimatpreis des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“. Das Programm der Landesregierung sieht ein Budget von 150 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 vor, um lokale Besonderheiten und die regionale Vielfalt in Nordrhein-Westfalen sichtbar zu machen.
Im Rahmen dieses Programms stellt das Land pro Kommune eine Summe von 5.000 Euro für innovative Heimatprojekte zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel als Preisgelder für die Verleihung eines kommunalen Heimatpreises zu nutzen. Die geplante Staffelung sieht einen ersten Preis in Höhe von 3.500 Euro, einen zweiten Preis über 1.000 Euro und einen dritten Preis über 500 Euro vor.
Als Kriterien für eine mögliche Auszeichnung werden die Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts, der Erhalt von Tradition, Brauchtum und regionalem Erbe sowie die Förderung der lokalen Identität und Verwurzelung vorgeschlagen. Für die Entscheidung über die Preisträger soll eine Jury gebildet werden, die sich aus Vertretern der Verwaltung und dem Ältestenrat zusammensetzt. Die Bewerbung kann durch Vereine, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Teilnahme am Preis zu beschließen, woraufhin die Verwaltung den entsprechenden Förderantrag stellt. Die bereitgestellten Mittel sind ausschließlich für die Preisgelder vorgesehen; organisatorische Kosten sind nicht förderfähig.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/462 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Die Vorlage ist im Sachgebiet Gremien/Zukunft angesiedelt und wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet.
Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember 2019 sowie für die Sitzung des Rates am 23. Dezember 2019 ist als Beschlussvorschlag vorgesehen, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist im Dokument die Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgetragenen Informationen sind in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/460 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rats und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Beantwortung verlangt wird. Darüber hinaus können Ratsmitglieder in den Sitzungen mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft ersetzt werden.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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- 12.12.2019 · Rat
- 05.12.2019 · Haupt- und Finanzausschuss