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Beschlussvorlage

Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

2019/460 12.12.2019 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/460 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rats und der Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 19.

Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese müssen mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Beantwortung verlangt wird. Darüber hinaus können Ratsmitglieder in den Sitzungen mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Auskunft ersetzt werden.

Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.

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