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Beschlussvorlage

Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2020

2019/428 12.12.2019 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/428 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Da die Stadt seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren mehr erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2020 unverändert auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Grundlage hierfür ist eine Finanzierungsbedarfsberechnung, die einen Gesamtkostenbedarf von 415.877,00 Euro für das Jahr 2020 ausweist. Nach Abzug von Erlösen und entsprechenden Entlastungen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 264.787,91 Euro.

Die Kalkulation der Verwaltung zeigt für die Kostenpositionen der Sachkosten sowie der Verwaltungskosten und des Bereitschaftsdienstes Anpassungen im Vergleich zum Vorjahr vor. Bei den Sachkosten ist ein Anstieg von 39.200,00 Euro auf 44.500,00 Euro vorgesehen. Die Verwaltungskosten wurden auf 371.377,00 Euro angesetzt, wobei die Berechnung auf Abrechnungsdaten der Jahre 2<0xE2><0x80><0xAF>014 bis 2018 basiert. Für den Winterdienst wurde ein Ansatz von 2.750 Stunden festgelegt, um möglichen witterungsbedingten Schwankungen Rechnung zu tragen.

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