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Beschlussvorlage

Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2020 und Erlass eines 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel

2019/430 12.12.2019 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/430 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2020 auf Basis der vorgelegten Kalkulation festzusetzen. Damit verbunden ist der Beschluss des 5. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung.

Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenpositionen und Anpassungen. Während die Kosten für Hausmüll aufgrund einer Gebührensenkung seitens des Ennepe-Ruhr-Kreises und einer angepassten Restabfallmenge sinken, verzeichnen die Kosten für Bioabfall einen Anstieg. Dieser resultiert aus einer Erhöhung der Kreisgebühren um 10 Euro pro Tonne sowie einer Preisanhebung durch das Entsorgungsunternehmen. Auch bei der Papiersammlung und der Straßenpapierkorbentleerung sind geringfügige Veränderungen der Kostenansätze zu verzeichnen.

Die Berechnung berücksichtigt zudem die Entwicklung der Behälterbestände für Restabfall und Bioabfall sowie die Kosten für Sperrgutabfuhr, Sondermüll, Grünabfall und die Beseitigung von wild abgelagertem Abfall. Die Verwaltungskosten werden dabei gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 dem Restabfallbereich zugeordnet. Die Vorlage enthält detaillierte Angaben zu den Kostenpositionen, die sich aus der europaweiten Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen sowie aus den aktuellen Gebührenplanungen des Kreises ergeben.

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