2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ beschlossen. Die Vorlage umfasst die Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Ziel der Planung ist die Schaffung von zwei Sondergebieten zur Ermöglichung der Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Bereich der Südlichen Hauptstraße und Bahnhofstraße. Das Verfahren sieht vor, das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Konkret ist die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.300 m² vorgesehen. Das bestehende Gebäude auf dem westlichen Grundstück soll durch einen Neubau mit einer bebaubaren Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss erhalten bleibt. Zudem soll ein gegenüberliegender Lebensmittelmarkt auf eine Verkaufsfläche von bis zu 1.000 m² erweitert werden können.
Das Verfahren wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist. Die Anpassung der Flächennutzung umfasst etwa 11.000 m², wobei 7.000 m² als gewerbliche Baufläche und 4.000 m² als gemischte Baufläche umgewidmet werden sollen. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt.
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