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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

2019/506 12.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die erneute öffentliche Auslegung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“ beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss sind die Artenschutzvorprüfung der Stufe 1 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Ziel der Planänderung ist die Rückführung des Gebiets von einem Sondergebiet für Einkaufszententren zurück in ein Mischgebiet. Seit der ersten Änderung im Jahr 2004 war das Areal als Sondergebiet ausgewiesen, das lediglich die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters zuließ. Durch die geplante Änderung soll die Nutzung wieder auf Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einzelhandelsbetriebe ausgeweitet werden, wobei die Ansiedlung zentrenrelevanter oder nahversorgungsrelevanter Sortimente ausgeschlossen bleibt, um den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Da die Fläche etwa einen Hektar umfasst und keine Vorhaben begründet werden, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, ist dieses Verfahren zulässig. Zudem soll der Flächennutzungsplan im Wege einer Berichtigung angepasst werden, um die Darstellung des Sondergebiets aufzuheben. Die Verwaltung hat den Planentwurf unter Berücksichtigung der bisher eingegangenen Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden weiterentwickelt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 12.12.2019
    kein Ergebnis hinterlegt