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Beschlussvorlage

11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bahnhofstraße hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2019/504 12.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße beschlossen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der Begründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Gegenstand der Planung ist die Anpassung der Flächennutzung auf einem Areal von etwa 11.000 m². Ziel des Vorhabens ist die Neugestaltung der Einzelhandelsstruktur, indem ein bestehender Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 798 m² durch einen neuen Markt mit einer Fläche von 1.300 m² ersetzt werden soll. Zudem soll eine gegenüberliegende Fläche, die derzeit als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² angepasst werden. Hierdurch soll eine Änderung von gewerblichen und gemischten Bauflächen hin zu Sonderbauflächen (S1 und S2) mit der spezifischen Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt erfolgen.

Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt. Eine landesplanerische Auswirkungsanalyse hat ergeben, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck innerhalb des Untersuchungsraumes möglich ist. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes bestätigt. Vor der aktuellen Phase der öffentlichen Auslegung wurden bereits eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.12.2019
    kein Ergebnis hinterlegt