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Beschlussvorlage

Städtische Bäume an der Schultenbuschstraße hier: Fällantrag nach Baumschutzsatzung für 4 Bäume

2019/375 14.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 14. November 2019 wurde über einen Antrag auf Fällung von vier städtischen Bäumen in der Schultenbuschstraße beraten. Der Antrag bezieht sich auf Bäume an einer Böschung im Bereich der Grundstücke Schultenbuschstraße 59 und 63. Hintergrund der Fällung ist die geplante Errichtung einer Winkelstützwand auf dem Grundstück Nummer 63, für die eine frostsichere Gründung durch eine Ausschachtung vorgesehen ist.

Die vorliegende Vorlage beschreibt den Zustand der betroffenen Bäume. Zwei der Bäume, ein Bergahorn sowie eine Mirabelle, sind bereits abgestorben oder weisen Pilzbefall und Fäule auf. Bei den weiteren zwei Bäumen, einer Stieleiche und einer Hainbuche, liegt ein vitaler Zustand vor, wobei ein Rückschnitt des Efeubewuchses zur Vermeidung von Astabbrüchen geplant ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die geplanten Erdarbeiten bei den beiden vitalen Bäumen zu einem Verlust von etwa 40 bis 45 Prozent der Haltewurzeln führen würde, was deren Standsicherheit beeinträchtigen könnte. Da die Errichtung der Stützwand als gestalterische Maßnahme ohne zwingende bauliche Notwendigkeit eingestuft wird, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss beschloss, den Antrag auf Fällung der vier Bäume abzulehnen.

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