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Beschlussvorlage

Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel

2019/357 21.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/357 sieht die Einführung einer neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die bestehende Satzung vom 14.12.2001 sowie deren Nachträge vom 14.12.2007, 15.07.2011 und 27.03.2013 aufzuheben.

Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer Neufassung mit den zahlreichen Änderungen der Rechtslage, insbesondere durch die mehrfache Änderung des Landeswassergesetzes NRW im Jahr 2016. Zudem sollen technische Entwicklungen berücksichtigt und die Rechtsicherheit erhöht werden. Ein wesentlicher Aspekt der Neugestaltung ist die Ausgliederung der Regelungen zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder Sammelgruben, in eine separate Satzung. Durch die vollständige Neufassung soll zudem eine übersichtlich gegliederte Bereitstellung des Ortsrechtes auf der städtischen Homepage ermöglicht werden.

Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW und berücksichtigt spezifische Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel. Die Verwaltung gibt an, dass die Mustersatzung bereits mit den zuständigen Landesministerien sowie der Kommunalen Agentur NRW abgestimmt wurde. Der Entwurf wurde zudem dem Städte- und Gemeindebund zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit vorgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die neue Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen und die alte Fassung aufzuheben.

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