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Beschlussvorlage

Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranalgen, abflusslose Gruben)

2019/358 21.11.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/358 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Einführung einer neuen Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, konkret Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelungen aus der bisherigen Satzung über die Abwasserbeseitigung auszugliedern und in einer eigenständigen Satzung festzulegen.

Nach Angaben der Verwaltung dient diese Maßnahme der Erhöhung der Rechtssicherheit sowie einer übersichtlicheren Gestaltung des Ortsrechtes auf der städtischen Internetpräsenz. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst dabei auch das Einsammeln, Abfahren über den Kanal auf Rädern sowie die Aufbereitung des anfallenden Klärschlamms zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung.

Der Entwurf der Satzung basiert auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Die Vorlage wurde bereits mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunal Agentur NRW abgestimmt. Zudem wurden Besonderheiten des Stadtgebietes von Sprockhövel berücksichtigt. Der Städte- und Gemeindebund wurde zur Prüfung der Rechtsmäßigkeit hinzugezogen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat, die Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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