Fraktionszuwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/268 befasst sich mit der Höhe und Verteilung der Fraktionszuwendungen im Rat der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist eine Eingabe, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erörtert wurde. Darin wird auf den Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Digitalisierung und Jahrtausendwende verwiesen, wonach die Ausstattung der Fraktionen eine gewisse Mindesthöhe gewährleisten sollte. Der Beschwerdeführer führt an, dass die aktuelle jährliche Summe von insgesamt 2.400 Euro nicht ausreiche, um die notwendige Ausstattung für die parlamentarische Arbeit und die Kontrollfunktion der Ratsmitglieder zu finanzieren. Als Bestandteile einer angemessenen Ausstattung werden unter anderem Büromaterial, IT-Ausstattung, Räumlichkeiten sowie die Nutzung von Medien und Beratungsleistungen angeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die bereits in den Sitzungen vom 26.09.2014 und 20.11.2014 getroffenen Regelungen zur Höhe und Verteilung der Zuwendungen in Höhe von 2.400 Euro für die laufende Legislaturperiode unverändert beizubehalten. Eine Neuregelung für die kommende Legislaturperiode nach der Kommunalwahl 2020 bleibt dem neu gewählten Rat vorbehalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und dem neuen Rat zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 31.10.2019kein Ergebnis hinterlegt