2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2019/362 wird die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beantragt. Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Anpassung des Gebiets, um die Erweiterung von Lebensmittelmärkten zu ermöglichen.
Derzeit ist das Gebiet als eingeschränktes Gewerbegebiet und Mischgebiet festgesetzt, was die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsflächen einschränkt. Die geplante Änderung sieht vor, das bestehende Gewerbegebiet sowie das Mischgebiet in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umzuwandeln. Im ersten Sondergebiet (SO 1) soll eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² realisiert werden. Hierbei ist der Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes und die Errichtung eines neuen Gebäudes mit einer bebauten Fläche von etwa 1.700 m² vorgesehen. Das neue Gebäude soll teilweise zweigeschossig mit Flachdach errichtet werden und eine Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss beherbergen. Zudem sind 73 Stellplätze geplant. Im zweiten Sondergebiet (SO 2) soll eine Erweiterung eines gegenüberliegenden Lebensmittelmarktes auf 1.000 m² Verkaufsfläche ermöglicht werden.
Eine Auswirkungsanalyse zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktion des Nahversorgungszentrums Niedersprockhövel zu erwarten ist, wenngleich ein erhöhter Wettbewerbsdruck im Untersuchungsraum möglich ist. Die Änderung des Bebauungsplanes wird parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.11.2019kein Ergebnis hinterlegt