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Beschlussvorlage

Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

2019/453 12.09.2019 Fachbereich Inneres

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/453 des Fachbereichs Inneres dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019. Gegenstand der Vorlage ist die Anwendung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Regelungen gemäß § 19.

Nach dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller schriftlich erfolgen. Zudem können in Ratssitzungen mündliche Anfragen zu städtischen Aufgaben gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage zulässig ist. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist die Beantwortung der vorliegenden Anfragen durch den Bürgermeister vorgesehen.

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