Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht II. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/442 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/442 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2019.
Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019 vorgelegt. Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Beschlussvorschlag, den Quartalsbericht für das betreffende Vierteljahr zur Kenntnis zu nehmen. Weitere detaillierte Erläuterungen oder spezifische Sachverhaltsdarstellungen sind in der Vorlage selbst nicht aufgeführt, sondern werden auf die entsprechenden Anlagen verwiesen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für den vorliegenden Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Sachstand im Rahmen des Berichtswesens der Stadtverwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der hauswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/443 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/443 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Ausführungen zur aktuellen Lage der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019 sowie des Rates am 26. September 2019 vorgesehen. Ein konkreter Sachstandsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung wird durch den zuständigen Fachbereich zur Information der Gremien vorgelegt. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahommen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den aktuellen Stand der Haushaltslage innerhalb der kommunalen Verwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 2019/444 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/444 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Bereich der Jugendhilfe. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, einer Auszahlung in Höhe von 1.409.250,00 EUR zuzustimmen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die im Produktbereich 06 veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2019 nicht ausreichen, um die anfallenden Leistungen bis zum Jahresende sicherzustellen. Der identifizierte Mehrbedarf setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: 616.200,00 EUR entfallen auf stationäre Hilfen der Jugendhilfe, 632.010,00 EUR auf ambulante Hilfen sowie 161.040,00 EUR auf Zuweisungen und Zuschüsse für die Kindertagespflege.
Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll durch die Umverteilung vorhandener Mittel sowie durch weitere Erträge erfolgen. Zu den Minderaufwendungen gehören unter anderem Einsparungen bei Zuschüssen an externe Kindertageseinrichtungen, Reduzierungen bei Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine geringere Kreisumlage. Auf der Ertragsseite werden verschiedene Quellen herangezogen, darunter Zuweisungen und Zuschüsse des Landes, sonstige ordentliche Erträge, Benutzungsgebühren, Kostenbeiträge sowie Konzessionsabgaben. Die Summe der Deckungsmittel entspricht mit 1.409.250,00 EUR dem beantragten Betrag.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von außerplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2019/445 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/445 befasst sich mit der Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Aufwendungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Konkret geht es um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 29.000,00 Euro für das Jahr 2019. Diese Mittel sind für Aufwendungen im Bereich sonstiger Dienstleistungen vorgesehen, um die Vorbereitungen für das 50-jährige Stadtjubiläum im Jahr 2020 zu finanzieren. Die Grundlage für diese Mittelbereitstellung bildet ein Ratsbeschluss vom 13. Juni 2019. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019 sowie für die Sitzung des Rates am 26. September 2019 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019Zur Vorlage · 2019/446 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/446 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den genannten Zeitraum einen Fehlbetrag von 22.501 Euro ausweist. Im Vergleich zum ersten Quartalsbericht, der einen Fehlbetrag von 117.609 Euro dokumentierte, ist eine Veränderung der Zahlen festzustellen. Aufgrund dieser Entwicklung wird in der Vorlage angeführt, dass zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen verzichtet werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den vorgelegten Bericht des Halbjahres zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019Zur Vorlage · 2019/447 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/447 des Fachbereichs Personal/Organisation dient der Berichterstattung über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass basierend auf der Prognose zum Abschluss des zweiten Quartals 2019 davon ausgegangen wird, dass der Personalkostenansatz für das Jahr 2019 ausreichend bemessen ist. Es wird erwartet, dass die tatsächlichen Kosten im Jahresabschluss unter dem angesetzten Budget liegen werden.
Gleichzeitig wird ein Anstieg des Gesamtaufwands im Vergleich zum Abschluss des ersten Quartals prognostiziert. Dieser Anstieg wird mit der zum 1. April 2019 in Kraft getretenen Tarifsteigerung, der Anhebung der Beamtenbesoldung sowie durch zahlungswirksame Höhergruppierungen und erfolgte Stellennachbesetzungen begründet. Die geschätzte Differenz des höheren Aufwands beläuft sich auf etwa 28.000 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020 / 21; Darstellung der MaßnahmenZur Vorlage · 2019/448 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/448 befasst sich mit der Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020/21 sowie der Deckung des Fehlbedarfs an Betreuungsplätzen. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die ZGS mit dem Bau einer neuen, drei-gruppigen Kindertageseinrichtung im Wohnbereich Haßlinghausen zu beauftragen. Die Trägerschaft soll im Anschluss an ein Interessenbekundungsverfahren auf einen freien Träger übertragen werden. Für die Zeitspanne zwischen August 202
Die Verwaltung empfiehlt hingegen, den Antrag des DRK Sprockhövel auf Erweiterung der Kita „Kleine Weltentdecker“ um eine dritte Gruppe zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu befürworten. Als Gründe werden die mit der Erweiterung verbundenen Kosten von etwa 450.000 Euro, der erhöhte Bedarf an Außenflächen sowie technische Herausforderungen bei der Wasserversorgung angeführt. Zudem würde die Maßnahme den Verlust von etwa zehn Parkplätzen auf der Sportanlage bedeuten, was die Situation für den Hiddinghauser FV und den künftigen Bogenschützenverein beeinflussen würde. Da bereits die Errichtung der neuen Einrichtung in Haßlinghausen geplant ist, sieht die Verwaltung aktuell keinen Bedarf für die Erweiterung, sich jedoch eine erneute Prüfung bei steigendem Bedarf zu. Für den Neubau in Haßlinghausen werden jährliche Folgekosten als wahrscheinlich eingestuft, wobei die Prüfung von Übergangslösungen, wie etwa Container, vorgesehen ist. Ein Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung soll nach Abschluss des Auftrages vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Aktuelle Finanzsituation im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2019/449 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/449 befasst sich mit der Finanzsituation im Produktbereich 06, der für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zuständig ist. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die aktuelle Lage zur Kenntnis zu nehmen.
Im Bereich der stationären Leistungen wurde ein Haushaltsmittelansatz von 1.231.4ﺒ80,00 € veranschlagt, wovon bis Juli 2019 bereits 1.167.399,59 € verausgabt wurden. Aufgrund steigender Fallzahlen bei der Heimerziehung und Vollzeitpflege wird für den Zeitraum bis Dezember 2019 ein zusätzlicher Bedarf von etwa 616.200,00 € prognostiziert. Bei den ambulanten Leistungen beläuft sich der geplante Ansatz auf 1.647.222,00 €, wovon bis Juli 2019 1.207.716,61 € verbraucht wurden. Auch hier wird bis Jahresende ein zusätzlicher Bedarf von circa 632.010,00 € erwartet, bedingt durch Zunahmen bei der Eingliederungshilfe sowie Hilfen zur Erziehung.
Die Verwaltung weist für verschiedene Leistungen einen Finanzbedarf bis Dezember aus, darunter 402.446,00 € für ambulante Unterstützungsleistungen inklusive einer Poollösung sowie 161.000,00 € für die Kindertagespflege. Weitere Kosten entstehen für Erziehungsbeistandschaften, Hilfe für junge Volljährige, soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe und die Hilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer. Insgesamt wird für den Produktbereich 06 ein Finanzbedarf von rund 1.409.250,00 € bis zum Jahresende geltend gemacht. Die Verwaltung beantragt eine überplanmäßige Ausgabe, die durch Mehrerträge in Höhe von 572.890,00 € sowie durch Minderausgaben im Bereich 05.03.04 gedeckt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Wahl von Vertreterinnen/Vertretern der Stadt für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-SüdZur Vorlage · 2019/450 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/450 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes in der Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd. Hintergrund der Vorlage ist, dass das bisherige ordentliche Mitglied seit Anfang 2019 nicht mehr in einem aktiven Beamtenverhältnis steht.
Die Verwaltung schlägt vor, als Ersatz für das ausgeschiedene Mitglied den Leiter des Fachbereichs I.2 Bürgerservice/Kultur in die Verbandsversammlung zu wählen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen, um die Vertretung der Stadt Sprockhövel im genannten Zweckverband sicherzustellen. Die Entscheidung über die Wahl steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 12. September 2019 sowie im Rat am 26. September 2019 an. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Bürgerservice/Kultur.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöRZur Vorlage · 2019/451 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/451 des Fachbereichs Inneres sieht den Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. Januar 2020 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Beitritt zu beschließen und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Schritte zu beauftragen. Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen.
Die „d-NRW AöR“ wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 gegründet und verfolgt das Ziel, die Träger bei der Nutzung von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Konzeptionen und Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie für das E-Government. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Produkten, wie etwa dem Kita-Finder NRW oder dem Vergabemarktplatz NRW, und erlaubt die Nutzung von Angeboten im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung.
Für den Beitritt ist eine einmalige Bereitstellung von 1.000 Euro für das Stammkapital im Haushalt 2020 vorgesehen. Laufende Kosten werden nicht erwartet. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft wird das Stammkapital ohne Zinsertrag in voller Höhe zurückgezahlt. Die Verwaltung ist angewiesen, dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/452 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/452 des Fachbereichs Personal/Organisation dient als Tagesordnungspunkt für die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberriften durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Fachbereich Inneres.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/453 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/453 des Fachbereichs Inneres dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019. Gegenstand der Vorlage ist die Anwendung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Regelungen gemäß § 19.
Nach dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller schriftlich erfolgen. Zudem können in Ratssitzungen mündliche Anfragen zu städtischen Aufgaben gestellt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage zulässig ist. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist die Beantwortung der vorliegenden Anfragen durch den Bürgermeister vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss