Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Bereich der Jugendhilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/444 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Bereich der Jugendhilfe. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, einer Auszahlung in Höhe von 1.409.250,00 EUR zuzustimmen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die im Produktbereich 06 veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2019 nicht ausreichen, um die anfallenden Leistungen bis zum Jahresende sicherzustellen. Der identifizierte Mehrbedarf setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: 616.200,00 EUR entfallen auf stationäre Hilfen der Jugendhilfe, 632.010,00 EUR auf ambulante Hilfen sowie 161.040,00 EUR auf Zuweisungen und Zuschüsse für die Kindertagespflege.
Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll durch die Umverteilung vorhandener Mittel sowie durch weitere Erträge erfolgen. Zu den Minderaufwendungen gehören unter anderem Einsparungen bei Zuschüssen an externe Kindertageseinrichtungen, Reduzierungen bei Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine geringere Kreisumlage. Auf der Ertragsseite werden verschiedene Quellen herangezogen, darunter Zuweisungen und Zuschüsse des Landes, sonstige ordentliche Erträge, Benutzungsgebühren, Kostenbeiträge sowie Konzessionsabgaben. Die Summe der Deckungsmittel entspricht mit 1.409.250,00 EUR dem beantragten Betrag.
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