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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2019/475 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/475 zur Einführung eines neuen Ratsmitgliedes vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Rat zum 15. Juni 2019.
Nach der Niederlegung des Mandats rückte ein Ersatzmitglied aus der Reserveliste der CDU-Fraktion zum 3. Juli 2019 nach. Das Mandat wurde von der nachrückenden Person angenommen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Bürgermeister bzw. dessen Stellvertretung das neue Ratsmitglied in den Rat der Stadt Sprockhövel einführt. Dabei erfolgt die feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben. Die Federführung für die vorliegende Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 2Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2018Zur Vorlage · 2019/476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2018 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/476 befasst sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 41.263,70 Euro.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hatte bereits am 17. Juni 2019 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2018 in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Als Begründung für diese Maßnahme wird auf die bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Federführend für die Vorlage war das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 26.09.2019 · Rat
- 3Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der StadtsparkasseZur Vorlage · 2019/477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde über die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/477 basierte auf dem vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie dem dazugehörigen Lagebericht.
Die Grundlage für den Beschluss bildet der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster. Gemäß der Rechtsgrundlage des § 8 Abs. 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen wurde der Entlastung des Verwaltungsrats und des Vorstands der Sparkasse für das betreffende Geschäftsjahr zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Organe der Stadtsparkasse für den Zeitraum 2018 förmlich bestätigt. Die Federführung für die vorliegende Vorlage lag beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 26.09.2019 · Rat
- 4Förderprogramm VITAL NRW hier: Vorstellung der RegionalmanagerinZur Vorlage · 2019/478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/478 zur Vorstellung der Regionalmanagerin im Kontext des Förderprogramms VITAL NRW vor. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel beteiligen sich gemeinsam an diesem Programm.
Die Aufgabe der Regionalmanagerin umfasst die Begleitung und die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie. Aufgrund einer Elternzeit in der bisherigen Besetzung war die Stelle zunächst befristet bis zum 31. August 2020 neu besetzt worden, um die Fortführung der laufenden Projekte zu gewährleisten. Mit der Sitzung wird die neue Regionalmanagerin, die zum 1. Juli 2019 eingestellt wurde, dem Rat vorgestellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Information zur personellen Veränderung zur Kenntnis nimmt.
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- 26.09.2019 · Rat
- 5Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UstG hier: Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.09.2016 (TOP 6)Zur Vorlage · 2019/479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wird über die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b UStG beraten. Die Vorlage bezieht sich auf die Neuregelung der Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die durch das Steueränderungsgesetz 2015 eingeführt wurde. Während die bisherige Regelung die Umsatzsteuerpflicht an die Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art knüpfte, orientiert sich die neue Vorschrift an der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Demnach gilt die öffentliche Hand bei privatrechtlicher Tätigkeit zwingend als Unternehmer, auch in der Vermögensverwaltung.
Die Stadt Sprockhövel hatte bereits im September 2016 beschlossen, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen, um die alte Fassung des § 2 Abs. 3 UStG für Leistungen bis zum 31. Dezember 2020 beizubehalten. Der vorliegende Beschluss sieht vor, am Beschluss vom 22.09.2016 festzuhalten und die alte Regelung weiterhin für sämtliche Leistungen anzuwenden, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2017 und dem 01.01.2021 erbracht wurden.
Die Verwaltung hat zur Vorlage einen Bericht vorgelegt, der den Prozess der Umstellung auf die neue Regelung beschreibt. Dieser umfasste Mitarbeiterschulungen sowie eine detaillierte Analyse von Tätigkeiten, Erträgen, Aufwendungen und Verträgen. Zur fachlichen Unterstützung der steuerlichen Überprüfung wurde eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hinzugezogen. Die Ergebnisse der Analyse werden durch die beauftragte Concunia GmbH präsentiert.
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- 26.09.2019 · Rat
- 6Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UstG hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2019Zur Vorlage · 2019/480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde die Vorlage 2019/480 zum Thema der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG behandelt. Gegenstand der Sitzungsvorlage war ein Antrag der CDU-Fraktion vom 3. September 2019.
Die Vorlage befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung von Leistungen der öffentlichen Hand im Rahmen der Umsatzsteuer. Ein konkreter Beschlussvorschlag war in dem vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Vorlage diente der Vorbereitung der Beratung im Rat.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder den Ausschüssen einen Sachstandsbericht vorlegt. Die genaue Frequenz der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifiziert, jedoch ist die Struktur für vierteljährliche, halbjährliche, jährliche oder nach Abschluss eines Auftrages erfolgende Berichte vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen, etwa durch Personalkosten oder Sachkosten, wurden in der vorliegenden Fassung nicht ausgewiesen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 7Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung, des Entwurfs des Haushaltsplanes für die Jahre 2020/2021Zur Vorlage · 2019/481 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2019 wurde die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs des Haushaltsplanes für den Doppelhaushalt der Jahre 2020 und 2021 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2019/481 dient der förmlichen Kenntnisnahme der aufgestellten und bestätigten Entwürfe durch das Rat Gremium.
Der Beschluss sieht vor, dass die Entwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überweisen werden. Konkret erfolgt die Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss. Für die Bereiche, die die Planung im Jugendhilfebereich betreffen, wird der Entwurf zudem an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule weitergeleitet. Die Vorlage dient somit der Einleitung des parlamentarischen Beratungsprozesses für die kommenden Haushaltsjahre.
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- 26.09.2019 · Rat
- 8Zuleitung des Entwurfs des Haushaltsanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2019/502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2019 wurde die Zuleitung des Entwurfs des Haushaltsanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2020 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/502 dient der förmlichen Information über den vorliegenden Entwurf.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des Haushaltsanierungsplanes für das Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Überweisung des Entwurfs zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss beantragt. Der Entwurf des Plans wurde dem Rat im Rahmen des achten Tagesordnungspunktes der Sitzung vorgelegt. Weitere Details zu den inhaltlichen Bestandteilen des Entwurfs oder zu den finanziellen Auswirkungen werden in den Anlagen der Vorlage geführt.
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- 26.09.2019 · Rat
- 9Stellenplan 2020/2021 hier: Einbringung des EntwurfesZur Vorlage · 2019/482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2019 wurde die Vorlage 2019/482 zur Beratung eingebracht. Gegenstand der Beschlussvorlage aus dem Fachbereich Personal/Organisation ist der Entwurf des Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021.
Der vorliegende Entwurf wurde dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit dem entsprechenden Beschlussvorschlag ist vorgesehen, den Entwurf des Stellenplans zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. Eine unmittelbare Entscheidung über die Inhalte des Stellenplans wurde in dieser Sitzungsstufe nicht getroffen, sondern lediglich der Prozess der weiteren parlamentarischen Prüfung eingeleitet. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen des Entwurfs liegen in der vorliegenden Vorlage keine spezifischen Beträge vor. Die Federführung für das Dokument liegt beim Fachbereich Inneres.
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- 26.09.2019 · Rat
- 10Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017; hier: Zuleitung des EntwurfsZur Vorlage · 2019/483 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde die Vorlage 2019/483 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Zuleitung des Entwurfs zum Gesamtabschluss der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2017.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses für das betreffende Haushaltsjahr zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Weiterleitung des Abschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss beantragt, damit eine Prüfung gemäß § 116 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgen kann.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich die Erstellung des Konzernabschlusses für das Jahr 2017 in der finalen Phase. Das entsprechende Druckwerk sollte kurz nach der Vorlage nachgereicht werden. Eine weitere inhaltliche Erläuterung zu den finanziellen Details des Entwurfs war zum Zeitpunkt der Vorlage nicht enthalten.
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- 26.09.2019 · Rat
- 11Quartalsbericht II. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/484 dient der Beratung im Rat der Stadt Sprockhövel während der elften Sitzung am 26. September 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2019.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht über den Sachstand des zweiten Quartals zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist dem Sachgebiet Kämmerei zugeordnet. Weitere detaillierte Erläuterungen zu den Inhalten des Berichts sind in den beigefügten Anlagen enthalten. Aus der Beschlussvorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für die Stadtverwaltung hervor.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der hauswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/443 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Ausführungen zur aktuellen Lage der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019 sowie des Rates am 26. September 2019 vorgesehen. Ein konkreter Sachstandsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Entwicklung wird durch den zuständigen Fachbereich zur Information der Gremien vorgelegt. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahommen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den aktuellen Stand der Haushaltslage innerhalb der kommunalen Verwaltung.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Jahresabschluss 2018 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2019/485 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/485 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2018 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS). Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang und den Lagebericht. Für das Wirtschaftsjahr 2018 weist die Einrichtung einen Verlust in Höhe von 475.372,92 Euro aus.
Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss und dem Rat vor, diesen Jahresverlust auf das Jahr 2019 vorzutragen. Der Ausgleich des Verlustes soll durch zukünftige Jahresgewinne der ZGS erfolgen. Dieser Vorschlag wurde in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt. Der Jahresabschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Ergebnisse im Rahmen der Sitzung mündlich vorgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht der ZGS feststellt. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Abschluss zu verabschieden und den Verlustvortrag zu genehmigen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Abschlusses durch den Rat soll der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2018 entlasten. Die Vorlage enthält zudem einen Soll-Ist-Vergleich der Erlöse und Aufwendungen sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes.
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- 26.09.2019 · Rat
- 19.09.2019 · Betriebsausschuss
- 14Kenntnisnahme von außerplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2019/445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/445 befasst sich mit der Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Aufwendungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Konkret geht es um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 29.000,00 Euro für das Jahr 2019. Diese Mittel sind für Aufwendungen im Bereich sonstiger Dienstleistungen vorgesehen, um die Vorbereitungen für das 50-jährige Stadtjubiläum im Jahr 2020 zu finanzieren. Die Grundlage für diese Mittelbereitstellung bildet ein Ratsbeschluss vom 13. Juni 2019. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2019 sowie für die Sitzung des Rates am 26. September 2019 vorgelegt.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019Zur Vorlage · 2019/446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/446 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die Prognose für den genannten Zeitraum einen Fehlbetrag von 22.501 Euro ausweist. Im Vergleich zum ersten Quartalsbericht, der einen Fehlbetrag von 117.609 Euro dokumentierte, ist eine Veränderung der Zahlen festzustellen. Aufgrund dieser Entwicklung wird in der Vorlage angeführt, dass zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen verzichtet werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den vorgelegten Bericht des Halbjahres zur Kenntnis nehmen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2019Zur Vorlage · 2019/447 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/447 des Fachbereichs Personal/Organisation dient der Berichterstattung über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass basierend auf der Prognose zum Abschluss des zweiten Quartals 2019 davon ausgegangen wird, dass der Personalkostenansatz für das Jahr 2019 ausreichend bemessen ist. Es wird erwartet, dass die tatsächlichen Kosten im Jahresabschluss unter dem angesetzten Budget liegen werden.
Gleichzeitig wird ein Anstieg des Gesamtaufwands im Vergleich zum Abschluss des ersten Quartals prognostiziert. Dieser Anstieg wird mit der zum 1. April 2019 in Kraft getretenen Tarifsteigerung, der Anhebung der Beamtenbesoldung sowie durch zahlungswirksame Höhergruppierungen und erfolgte Stellennachbesetzungen begründet. Die geschätzte Differenz des höheren Aufwands beläuft sich auf etwa 28.000 Euro.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17Aktuelle Finanzsituation im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2019/449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/449 befasst sich mit der aktuellen Finanzsituation im Produktbereich 06, der für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zuständig ist. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Finanzlage zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung führt aus, dass für die laufenden Fälle in den Planungsstellen für stationäre Maßnahmen und ambulante Hilfen bis zum Jahresende 2019 ein zusätzlicher Finanzbedarf besteht. Im Bereich der stationären Unterstützungsmaßnahmen, die unter anderem Heimerziehung und Vollzeitpflege umfassen, wird ein Bedarf von rund 616.200 Euro für die verbleibenden Monate prognostiziert. Als Ursache für die Kostenentwicklung wird ein Anstieg der Fallzahlen genannt, insbesondere bei der Heimerziehung, wo die Zahl von geplant drei auf aktuell acht Fälle gestiegen ist. Zudem werden Kosten für die Vollzeitpflege sowie für die stationäre Hilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer aufgeführt.
Im Bereich der ambulanten Hilfen, zu denen unter anderem Erziehungsbeistandschaften und Eingliederungshilfen gehören, wird ein zusätzlicher Bedarf von etwa 632.010 Euro für das restliche Jahr veranschlagt. Die Verwaltung begründet dies mit steigenden Fallzahlen bei flexiblen ambulanten Hilfen sowie bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Letztere verzeichnet einen Anstieg der Inanspruchnahme, unter anderem durch den Einsatz von Integrationshelfern an den Grundschulen Haßlinghausen und Börgersbruch.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Bereich der JugendhilfeZur Vorlage · 2019/444 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/444 befasst sich mit der Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung im Bereich der Jugendhilfe. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, einer Auszahlung in Höhe von 1.409.250,00 EUR zuzustimmen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die im Produktbereich 06 veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2019 nicht ausreichen, um die anfallenden Leistungen bis zum Jahresende sicherzustellen. Der identifizierte Mehrbedarf setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: 616.200,00 EUR entfallen auf stationäre Hilfen der Jugendhilfe, 632.010,00 EUR auf ambulante Hilfen sowie 161.040,00 EUR auf Zuweisungen und Zuschüsse für die Kindertagespflege.
Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll durch die Umverteilung vorhandener Mittel sowie durch weitere Erträge erfolgen. Zu den Minderaufwendungen gehören unter anderem Einsparungen bei Zuschüssen an externe Kindertageseinrichtungen, Reduzierungen bei Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine geringere Kreisumlage. Auf der Ertragsseite werden verschiedene Quellen herangezogen, darunter Zuweisungen und Zuschüsse des Landes, sonstige ordentliche Erträge, Benutzungsgebühren, Kostenbeiträge sowie Konzessionsabgaben. Die Summe der Deckungsmittel entspricht mit 1.409.250,00 EUR dem beantragten Betrag.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Kommunalwahl 2020 hier: Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 2019/486 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2019/486 zur Kommunalwahl 2020 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die Stadt Sprockhövel beantragt. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes ist der Wahlausschuss für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein.
Der Wahlausschuss setzt sich aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie einer Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern zusammen, die von der Vertretung gewählt werden. Die Zusammensetzung kann neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger umfassen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Für jeden gewählten Beisitzer ist zudem eine Stellvertretung zu wählen. Die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Gruppen richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalrechts.
Es gilt die gesetzliche Regelung, dass Bewerber um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses sein können. Zudem dürfen die gewählten Mitglieder des Wahlausschusses nicht gleichzeitig Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Kommunalwahl sein. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer festgelegten Anzahl an Beisitzern und Stellvertretern vor, wobei die genaue Besetzung der Sitze durch die Vertretung zu bestimmen ist.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019 · Rat
- 20Neubesetzung von Ausschusssitzen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2019Zur Vorlage · 2019/487 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/487 der Verwaltung behandelt den Antrag der CDU-Fraktion vom 3. September 2019 zur Neubesetzung von Ausschusssitzen in der Stadt Sprockhövel. Der Antrag sieht Änderungen in der Zusammensetzung mehrerer Gremien vor.
Im Betriebsausschuss soll die Besetzung der stellvertretenden Mitglieder angepasst werden. Hierbei soll ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied anstelle eines anderen nachrücken, während ein weiteres Mitglied als zweites stellvertretendes Mitglied vorgesehen ist.
Für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird vorgeschlagen, ein ordentliches Mitglied durch ein anderes Ratsmitglied zu ersetzen. Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll zudem ein Ratsmitglied als drittes stellvertretendes Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds neu besetzt werden.
Darüber hinaus sieht der Antrag eine Änderung in der Besetzung der stellvertretenden Mitglieder in den Ausschüssen für Kultur, Sport und Freizeit sowie für Soziales, Integration und Demografie vor. In diesen beiden Gremien soll die Mitgliedschaft eines sachkundigen Bürgers gestrichen werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat für die Sitzung am 26. September 2019 vorgelegt.
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- 26.09.2019 · Rat
- 21Änderung der persönlichen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2019Zur Vorlage · 2019/488 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde über einen Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der persönlichen Vertreter im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Sprockhövel beraten. Der Antrag, der am 3. September 2019 gestellt wurde, betrifft die Neubesetzung einer Stellvertretung innerhalb des Gremiums.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein sachkundiges Ratsmitglied als persönlich stellvertretendes Mitglied für ein bestehendes Mitglied des Verwaltungsrats zu wählen. Mit dieser Änderung wird die personelle Zusammensetzung der Vertretung im Verwaltungsrat der Sparkasse angepasst. Aus den Unterlagen der Verwaltung geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt entstehen. Die Federführung für die entsprechende Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 26.09.2019 · Rat
- 22Änderung der stellv. Vertreter der Stadt für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2019Zur Vorlage · 2019/489 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/489 befasst sich mit der Änderung der stellvertretenden Vertretung der Stadt Sprockhövel für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Der entsprechende Antrag wurde von der CDU-Fraktion am 3. September 2019 gestellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für die genannte Mitgliederversammlung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied anstelle des bisherigen Vertreters als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Vertretung ist als Tagesordnungspunkt für die 22. Sitzung des Rates am 26. September 2019 vorgesehen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 23Wahl von Vertreterinnen/Vertretern der Stadt für die Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-SüdZur Vorlage · 2019/450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/450 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes in der Verbandsversammlung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd. Hintergrund der Vorlage ist, dass das bisherige ordentliche Mitglied seit Anfang 2019 nicht mehr in einem aktiven Beamtenverhältnis steht.
Die Verwaltung schlägt vor, als Ersatz für das ausgeschiedene Mitglied den Leiter des Fachbereichs I.2 Bürgerservice/Kultur in die Verbandsversammlung zu wählen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen, um die Vertretung der Stadt Sprockhövel im genannten Zweckverband sicherzustellen. Die Entscheidung über die Wahl steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 12. September 2019 sowie im Rat am 26. September 2019 an. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich Bürgerservice/Kultur.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöRZur Vorlage · 2019/451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/451 des Fachbereichs Inneres sieht den Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. Januar 2020 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Beitritt zu beschließen und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Schritte zu beauftragen. Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen.
Die „d-NRW AöR“ wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 gegründet und verfolgt das Ziel, die Träger bei der Nutzung von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Konzeptionen und Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie für das E-Government. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Produkten, wie etwa dem Kita-Finder NRW oder dem Vergabemarktplatz NRW, und erlaubt die Nutzung von Angeboten im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung.
Für den Beitritt ist eine einmalige Bereitstellung von 1.000 Euro für das Stammkapital im Haushalt 2020 vorgesehen. Laufende Kosten werden nicht erwartet. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft wird das Stammkapital ohne Zinsertrag in voller Höhe zurückgezahlt. Die Verwaltung ist angewiesen, dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 25Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020 / 21; Darstellung der MaßnahmenZur Vorlage · 2019/448 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020/21 eine Empfehlung zur Umsetzung des Kita-Neubaus im Wohnbereich Haßlinghausen vor. Aufgrund eines prognostizierten Fehlbedarfs an Plätzen für Kinder ab drei Jahren wird vorgeschlagen, die ZGS mit der Errichtung einer neuen, drei-gruppigen Kindertageseinrichtung zu beauftragen. Die Trägerschaft dieser Einrichtung soll nach einem Interessenbekundungsverfahren auf einen freien Träger übertragen werden.
Die Entscheidung gegen ein Investorenmodell begründet die Verwaltung damit, dass derzeit kein geeigneter Investor mit passendem Grundstück bekannt ist und ein Ausschreibungsverfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Im Gegensatz dazu sei die ZGS bereits vorbereitet, könne den Neubau schneller realisieren und benötige keine zusätzlichen Mietzuschüfte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Um die Zeitspanne bis zur Fertigstellung des Neubaus zu überbrücken, werden derzeit Übergangslösungen, wie etwa die Aufstellung von Containern, geprüft.
Zudem wird die Empfehlung ausgesprochen, den Antrag des DRK Sprockhövel auf Erweiterung der Kita „Kleine Weltentdecker“ um eine dritte Gruppe nicht zu befürworten. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine solche Erweiterung über den ermittelten Bedarf hinausgehen würde.
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- 26.09.2019 · Rat
- 12.09.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 26Klimaschutz hier: Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNENZur Vorlage · 2019/490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/490 zum Thema Klimaschutz behandelt. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN, der im Rahmen der 26. öffentlichen Sitzung zur Beratung anberaumt wurde.
Die Vorlage enthält keinen konkreten Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wurde. Es ist kein spezifisches Ergebnis der Abstimmung aus dem Dokument ersichtlich. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme wird lediglich angegeben, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich sind, wobei konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten nicht ausgewiesen werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorzulegen ist. Die Federführung der Vorlage ist nicht explizit angegeben.
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- 26.09.2019 · Rat
- 27Sondereinnahmen und Ausgaben im städtischen Freibad hier: Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNENZur Vorlage · 2019/491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/491 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion B90/DIE GRÜNEN, der sich auf die Sondereinnahmen und Ausgaben im städtischen Freibad bezieht.
Die vorliegende Dokumentation der Verwaltung enthält keinen konkreten Beschlussvorschlag, der zur Abstimmung gestellt wurde. Es ist lediglich festgehalten, dass die Vorlage im Rahmen der 26. öffentlichen Sitzung zur Beratung anstand. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorgelegt wird.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird in der Vorlage angegeben, dass jährliche Folgekosten für Personalkosten oder Sachkosten sowie jährliche Folgeeinnahmen nicht mit konkreten Euro-Beträgen beziffert wurden. Die Einstufung der finanziellen Folgen wurde als wahrscheinlich zuschussfähig markiert, ohne jedoch spezifische Summen auszuweisen. Federführend für die Erstellung der Vorlage war das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 26.09.2019 · Rat
- 28Mobilitätskonzept hier: Anfrage der Fraktion B90/DIE GRÜNEN vom 14.08.2019 nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/492 befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. August 2019 zum aktuellen Stand der Umsetzung eines städtischen Mobilitätskonzeptes.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2018 zwar ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Entwicklung eines zukunftsorientierten Mobilitätskonzeptes zur Erfüllung von Klimaschutzforderungen gefasst wurde, der Rat der Stadt jedoch keine entsprechenden Mittel bereitgestellt hat. Da ein förmlicher Beschluss über die Einführung des Konzeptes sowie Beratungen in den zuständigen Gremien gemäß der Zuständigkeitsordnung bisher nicht erfolgt sind, liegt der Verwaltung aktuell keine formale Beauftragung zur Erstellung eines solchen Konzeptes vor.
Dennoch plant die Verwaltung, das Thema Mobilität im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Sprockhövel zu untersuchen. Hierzu wird derzeit ein Antrag auf Förderung einer Stelle für einen Klimaschutzmanager gestellt. Es ist beabsichtigt, dass sich die künftige Fachkraft zunächst mit dem Handlungsfeld umweltfreundliche Mobilität befasst. In diesem Zusammenhang soll die Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes geprüft werden, wofür jedoch eine Auftragsvergabe an ein externes Planungsbüro sowie die Bereitstellung der notwendigen Mittel und eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen erforderlich sind.
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- 26.09.2019 · Rat
- 29Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/493 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/493 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 29. Sitzung des Rates von Sprockhövel, die für den 26. September 2019 angesetzt ist. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus dem Dokument gehen keine weiteren Details zu den spezifischen Inhalten der Mitteilungen hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 30Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/494 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 26. September 2019. Die Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt bildet die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor der Sitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Darüber hinaus können Ratsmitglieder mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann. Eine sofortige Beantwortung kann durch Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Antwort ersetzt werden.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen vorliegen.
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- 26.09.2019 · Rat
- 31Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/495 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/495 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Vorbereitung der Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel für die 31. öffentliche Sitzung am 26. September 2019. Die Vorlage bezieht sich auf die Regelungen der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt.
Gemäß § 20 der Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller höchstens zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 26.09.2019 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 38Neubesetzung von Ausschusssitzen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2019Zur Vorlage · 2019/500 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wird über einen Antrag der SPD-Fraktion zur Neubesetzung von Ausschusssitzen beraten. Der Antrag vom 10. September 2019 sieht Änderungen in der Zusammensetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in drei verschiedenen Ausschüssen vor.
Konkret wird vorgeschlagen, eine sachkundige Bürgerin anstelle eines bisherigen Mitglieds als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie in den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zu wählen. Darüber hinaus soll dieselbe sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nachrücken. In dieser Funktion übernimmt sie die Vertretung für ein weiteres Mitglied des Ausschusses. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt.
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- 26.09.2019 · Rat
- 39Kommunalwahl 2020 hier: Bestellung eines Wahlleiters und einer stellvertretenden WahlleiterinZur Vorlage · 2019/501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26. September 2019 wurde die Bestellung der verantwortlichen Personen für die Durchführung der Kommunalwahl 2020 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 2019/501) basierte auf der rechtlichen Situation nach dem Kommunalwahlgesetz NRW.
Nach den gesetzlichen Vorschriften übt der Bürgermeister die Funktion des Wahlleiters im Gemeindegebiet aus, während sein Vertreter im Amt die Rolle der stellvertretenden Wahlleiterin übernimmt. Da der Bürgermeister sowie die stellvertretende Wahlleiterin im Amt die Möglichkeit zum Verzicht auf diese Funktionen gemäß § 2 Absatz 2 Satz 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW genutzt haben, wurde eine Neubesetzung notwendig.
Um die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, schlug die Verwaltung vor, die Bestellung durch einen Ratsbeschluss vorzunehmen. Der Rat wurde daher ersucht, eine Person zum Wahlleiter und eine weitere Person zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Durchführung der Kommunalwahl im Jahr 2020 zu bestellen. Die zuständige Fachabteilung hat für die Umsetzung der Maßnahme keinen unmittelbaren haushaltsmäßigen Einfluss durch neue Sachkosten ausgewiesen.
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- 26.09.2019 · Rat