Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/451 des Fachbereichs Inneres sieht den Beitritt der Stadt Sprockhövel zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ zum 1. Januar 2020 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Beitritt zu beschließen und die Verwaltung mit der Einleitung der notwendigen Schritte zu beauftragen. Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll dabei über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen.
Die „d-NRW AöR“ wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 gegründet und verfolgt das Ziel, die Träger bei der Nutzung von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Konzeptionen und Lösungen für die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie für das E-Government. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Produkten, wie etwa dem Kita-Finder NRW oder dem Vergabemarktplatz NRW, und erlaubt die Nutzung von Angeboten im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung.
Für den Beitritt ist eine einmalige Bereitstellung von 1.000 Euro für das Stammkapital im Haushalt 2020 vorgesehen. Laufende Kosten werden nicht erwartet. Im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft wird das Stammkapital ohne Zinsertrag in voller Höhe zurückgezahlt. Die Verwaltung ist angewiesen, dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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