Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/495 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Vorbereitung der Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel für die 31. öffentliche Sitzung am 26. September 2019. Die Vorlage bezieht sich auf die Regelungen der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt.
Gemäß § 20 der Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller höchstens zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019kein Ergebnis hinterlegt