Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2018
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde über die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2018 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/476 befasst sich mit der Zuweisung des Bilanzgewinns in Höhe von 41.263,70 Euro.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hatte bereits am 17. Juni 2019 einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bilanzgewinn des Jahres 2018 in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Als Begründung für diese Maßnahme wird auf die bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 des Handelsgesetzbuches (HGB) verwiesen. Federführend für die Vorlage war das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019kein Ergebnis hinterlegt