Kommunalwahl 2020 hier: Bildung eines Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/486 zur Kommunalwahl 2020 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die Stadt Sprockhövel beantragt. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes ist der Wahlausschuss für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein.
Der Wahlausschuss setzt sich aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie einer Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern zusammen, die von der Vertretung gewählt werden. Die Zusammensetzung kann neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger umfassen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Für jeden gewählten Beisitzer ist zudem eine Stellvertretung zu wählen. Die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Gruppen richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalrechts.
Es gilt die gesetzliche Regelung, dass Bewerber um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses sein können. Zudem dürfen die gewählten Mitglieder des Wahlausschusses nicht gleichzeitig Mitglied eines Wahlvorstandes bei der Kommunalwahl sein. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer festgelegten Anzahl an Beisitzern und Stellvertretern vor, wobei die genaue Besetzung der Sitze durch die Vertretung zu bestimmen ist.
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- 26.09.2019kein Ergebnis hinterlegt