Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde über die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beraten. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/477 basierte auf dem vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie dem dazugehörigen Lagebericht.
Die Grundlage für den Beschluss bildet der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster. Gemäß der Rechtsgrundlage des § 8 Abs. 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen wurde der Entlastung des Verwaltungsrats und des Vorstands der Sparkasse für das betreffende Geschäftsjahr zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Organe der Stadtsparkasse für den Zeitraum 2018 förmlich bestätigt. Die Federführung für die vorliegende Vorlage lag beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019kein Ergebnis hinterlegt