Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UstG hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.09.2019
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. September 2019 wurde die Vorlage 2019/480 zum Thema der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG behandelt. Gegenstand der Sitzungsvorlage war ein Antrag der CDU-Fraktion vom 3. September 2019.
Die Vorlage befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung von Leistungen der öffentlichen Hand im Rahmen der Umsatzsteuer. Ein konkreter Beschlussvorschlag war in dem vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Vorlage diente der Vorbereitung der Beratung im Rat.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder den Ausschüssen einen Sachstandsbericht vorlegt. Die genaue Frequenz der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifiziert, jedoch ist die Struktur für vierteljährliche, halbjährliche, jährliche oder nach Abschluss eines Auftrages erfolgende Berichte vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen, etwa durch Personalkosten oder Sachkosten, wurden in der vorliegenden Fassung nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2019kein Ergebnis hinterlegt