Änderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2019 nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/161 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Änderungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage, die am 27. März 2019 gestellt wurde, betrifft die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf die Wahlkreisgestaltung in Sprockhövel.
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage zu den verschiedenen Punkten Stellung. Die geplanten und beschlossenen Änderungen bei der Ermittlung der Einwohnerzahl zur Einteilung der Wahlbezirke sind der Verwaltung bekannt. Bezüglich der Detailplanungen, die auch eine mögliche Änderung der Wahlbezirke beinhalten könnten, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Abschluss der Europawahl 2019 und der Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 mit den entsprechenden Planungen begonnen wird.
Hinsichtlich der Datenverfügbarkeit gibt die zuständige Fachabteilung an, dass der Software-Hersteller des Einwohnerdatenprogrammes Auswertungen für Wahlgebiete, Orte oder Straßen jederzeit rückwirkend ermöglicht. Da die Einwohnerdaten auch Informationen zur Nationalität enthalten, seien alle erforderlichen Daten für eine etwaige Neueinteilung des Wahlgebietes vorhanden. Die Verwaltung führt zudem aus, dass die Umsetzung der kurzfristigen Änderungen des Kommunalwahlrechts zum regulären Aufgabenbereich gehört und der damit verbundene Mehraufwand zum jetzigen Zeitpunkt als leistbar eingestuft wird. Eine Aussprache zur Vorlage findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 06.06.2019kein Ergebnis hinterlegt