Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Kommunalwahl 2020 hier: Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 2019/036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/036 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 beantraget. Der Ausschuss übernimmt gemäß dem Kommunalwahlgesetz wesentliche Aufgaben, darunter die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein.
Die Zusammensetzung des Wahlausschusses erfolgt durch die Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretern durch die Vertretung. Der Wahlleiter leitet das Gremium. Die Anzahl der Beisitzer kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben 4, 6, 8 oder 10 betragen. Die Besetzung kann neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger umfassen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Die Verteilung der Sitze orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalrechts.
Es bestehen rechtliche Ausschlusskriterien für die Mitgliedschaft: Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder der Landrätin können nicht Teil des Wahlausschusses sein. Zudem dürfen gewählte Mitglieder des Ausschusses nicht gleichzeitig als Mitglieder in einem Wahlvorstand tätig sein. Die Verwaltung hat nach Abschluss des Auftrages Bericht zu erstatten. Für die Bildung des Ausschusses sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Änderungen des Kommunalwahlgesetzes NRW hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2019 nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/161 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/161 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Änderungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage, die am 27. März 2019 gestellt wurde, betrifft die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf die Wahlkreisgestaltung in Sprockhövel.
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage zu den verschiedenen Punkten Stellung. Die geplanten und beschlossenen Änderungen bei der Ermittlung der Einwohnerzahl zur Einteilung der Wahlbezirke sind der Verwaltung bekannt. Bezüglich der Detailplanungen, die auch eine mögliche Änderung der Wahlbezirke beinhalten könnten, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Abschluss der Europawahl 2019 und der Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 mit den entsprechenden Planungen begonnen wird.
Hinsichtlich der Datenverfügbarkeit gibt die zuständige Fachabteilung an, dass der Software-Hersteller des Einwohnerdatenprogrammes Auswertungen für Wahlgebiete, Orte oder Straßen jederzeit rückwirkend ermöglicht. Da die Einwohnerdaten auch Informationen zur Nationalität enthalten, seien alle erforderlichen Daten für eine etwaige Neueinteilung des Wahlgebietes vorhanden. Die Verwaltung führt zudem aus, dass die Umsetzung der kurzfristigen Änderungen des Kommunalwahlrechts zum regulären Aufgabenbereich gehört und der damit verbundene Mehraufwand zum jetzigen Zeitpunkt als leistbar eingestuft wird. Eine Aussprache zur Vorlage findet nicht statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kommunalwahl 2020 hier: Festlegung der Zahl der zu wählenden VertreterZur Vorlage · 2019/174 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/174 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2020 in Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, welches für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 15.000 und 30.000 eine Gesamtzahl von 38 Vertretern vorsieht, wovon 19 in Wahlbezirken zu wählen sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zwei Alternativen. Die erste Alternative sieht vor, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach die Zahl der Vertreter auf 32 Personen, davon 16 in Wahlbezirken, festgelegt bleibt. Die zweite Alternative ermöglicht eine weitere Verringerung der Vertretungszahl durch eine entsprechende Satzung. Gemäß den Übergangsregelungen des Kommunalwahlgesetzes ist eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Personen möglich, wobei die Zahl von 20 Vertretern nicht unterschritten werden darf.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung auf 28 oder 30 Vertreter möglich wäre, hält jedoch die aktuelle Größe von 32 Vertretern angesichts der zu beratenden Inhalte für angemessen. Als Kostenfaktor werden etwa 18.000 Euro pro Ratsmitglied für eine Legislaturperiode angegeben, zuzüglich individueller Verdienstausfälle und Fahrtkosten. Der Entwurf einer Satzung zur Verringerung der Vertretungszahl liegt der Vorlage bei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Quartalsbericht I. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/130 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/130 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das erste Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch das Sachgebiet Kämmerei erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 6. Juni 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 13. Juni 2019 im Rat angesetzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Quartalsbericht für das erste Quartal 2019 zur Kenntnis nehmen. In der Vorlage sind keine spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen, Personalkosten oder Sachkosten für diesen Vorgang aufgeführt. Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren des Berichtswesens, bei dem der zuständige Fachbereich regelmäßig Sachstandsberichte vorlegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/131 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/131 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der den zuständigen Gremien Informationen zur finanziellen Lage der Kommune zur Verfügung stellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 6. Juni 2019 im Haupt- und Finanzausschuss und für den 13. Juni 2019 im Rat angesetzt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen, und weist keine unmittelbaren finanziellen Folgekosten oder Folgeeinnahmen aus. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das 50-jährige Stadtjubiläum 2020Zur Vorlage · 2019/140 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/140 empfiehlt der Fachbereich Bürgerservice/Kultur dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, Haushaltsmittel für das 50-jährige Stadtjubiläum der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020 bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von bis zu 50.000 Euro vor.
Die Verwaltung führt aus, dass zur Planung des Jubiläums bereits ein Festkomitee sowie Treffen des Stadtmarketings und der Verwaltung stattgefunden haben, um Ideen und Vorschläge zu bewerten. Geplant sind unter anderem eine zentrale Festveranstaltung sowie Licht-, Bild- und Videoinstallationen im Stadtgebiet. Da die Finanzierung dieser Maßnahmen in der bisherigen Haushaltsplanung nicht vorgesehen ist, wird die Bereitstellung der Mittel beantragt. Ergänzend sollen weitere Mittel über Sponsoren akquiriert werden.
Die Mittelbereitstellung soll zeitlich gestaffelt erfolgen. Ein Betrag von 29.000 Euro soll bereits im laufenden Haushaltsjahr 2019 über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, um beispielsweise die frühzeitige Buchung von Künstlern zu ermöglichen. Der restliche Betrag in Höhe von 21.000 Euro sowie nicht verbrauchte Restmittel aus dem Vorjahr sollen für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagt werden. Über den Fortschritt der Maßnahmen ist der Rat nach Abschluss der Aufträge durch die Verwaltung zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2019/234 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/234 befasst sich mit der Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.500,00 Euro. Der Vorgang wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung sowie dem Rat der Stadt Sprockhövel zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hintergrund der Auszahlung ist ein Mehrbedarf im Bereich des Grundstücksmanagements der Liegenschaftsverwaltung. Die Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gewerbegrundstücks. Konkret ist die Summe erforderlich, um die Vermessung des betreffenden Grundstücks vorzuziehen, damit die Abwicklung des Kaufvertrages gewährleistet werden kann.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Haushalt durch die Deckung der Kosten kompensiert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführte Mehrauszahlung zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Betriebsabrechnungen 2018 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2019/160 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/160 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2018 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes müssen für kostenrechnende Einrichtungen nach Abschluss des Kalkulationsjahres Betriebsabrechnungen erstellt werden, um die Differenzen zwischen Plankosten und Ist-Kosten sowie die Entwicklung der Maßstabseinheiten festzustellen.
Im Bereich der Abfallbeseitigung wird für den Teilleistungsbereich Restabfall eine Überdeckung von 47.931,75 Euro ausgewiesen, was primär auf geringere Abfall- und Sperrgutmengen zurückzuführen ist. Im Bereich Bioabfall zeigt sich eine Überdeckung von 15.847,67 Euro. Die Straßenreinigung weist eine Überdeckung von 41.618,54 Euro auf, bedingt durch einen geringeren Bedarf an Streugut und reduzierte Einsatzzeiten im Winterdienst.
Die Entwässerung zeigt ein gemischtes Ergebnis: Während im Bereich Schmutzwasser der Kanal eine Überdeckung von 15.552,03 Euro vorliegt, ergibt sich im Bereich Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 67.533,89 Euro. Im Bereich der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird eine Unterdeckung von 191,85 Euro sowie eine Überdeckung von 1.320,99 Euro verzeichnet. Gemäß der geltenden Regelungen sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren gebührenmindernd und Kostenunterdeckungen gebührensteigernd in künftige Kalkulationen einzubringen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Betriebsergebnisse für das Jahr 2018 festzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2019Zur Vorlage · 2019/165 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/165 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2019. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus den Erläuterungen zur Vorlage geht hervor, dass die Prognose für das erste Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 117.609 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wird vorgeschlagen, zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten und den nächsten Quartalsbericht abzuwarten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019 sowie des Rates am 13. Juni 2019 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2019Zur Vorlage · 2019/191 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/191 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019. Der vorliegende Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Inhaltlich wird erläutert, dass die Darstellung und die bereitgestellten Informationen in den Berichten über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen sowie die vom Bürgermeister getroffenen Personalentscheidungen angepasst wurden. Diese Anpassungen beziehen sich auf die Struktur der Berichterstattung im Vergleich zu vorangegangenen Vorlagen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über den genannten Zeitraum förmlich zur Kenntnis nehmen. Eine Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019 sowie des Rates am 13. Juni 2019 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von neuen Kosten oder Einnahmen hervor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Klimaschutzmanager hier: Ergebnis der Gespräche mit den Städten Wetter und HattingenZur Vorlage · 2019/227 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019 wurde eine Beschlussvorlage zur Besetzung einer Stelle als Klimaschutzmanager behandelt. Die Vorlage basiert auf den Ergebnissen von Gesprächen über eine mögliche interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Wetter und Hattingen.
Zuvor war die Verwaltung beauftragt worden, Kooperationsmöglichkeiten mit verschiedenen Kommunen zu prüfen. Während die Stadt Gevelsberg eine Zusammenarbeit aufgrund einer Ablehnung des dortigen Rates nicht mehr ermöglicht, zeigt sich für die Stadt Wetter die Absicht, eine Vollzeitstelle für einen Klimaschutzmanager zu schaffen. In der Stadt Hattingen steht eine Entscheidung erst nach Vorliegen des Klimaschutzkonzeptes im Sommer an, wobei ein Ergebnis erst im Herbst zu erwarten ist. Da zudem unklar bleibt, in welchem Umfang eine Stelle in Hattingen besetzt wird, zeichnet sich ab, dass eine gemeinsame Stelle mit den Nachbarstädten voraussichtlich nicht realisierbar ist.
Aufgrund dieser Entwicklung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Verwaltung damit zu beauftragen, einen eigenständigen Förderantrag für einen Klimaschutzmanager zu stellen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Antrag ebenfalls zu unterstützen. Eine genaue Angabe zu den zu erwartenden jährlichen Folgekosten für Personal oder Sachkosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Mögliche Reduzierung von Unterbringungskapazitäten durch Abbau einer ContainerreiheZur Vorlage · 2019/229 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/229 befasst sich mit der möglichen Reduzierung von Unterbringungskapazitäten in Sprockhövel. Der Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe empfiehlt, eine Containerreihe am Standort Merklinghausen abzubauen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die Zuweisungen in der Vergangenheit eher moderat ausgefallen sind. Dies gilt ungeachtet der bestehenden Zuweisungsquoten. Mit dem Abbau der Containerreihe soll die Kapazität der Unterbringungsmöglichkeiten angepasst werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme geht die Verwaltung davon aus, dass wahrscheinlich jährliche Folgekosten entstehen werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Kosten für den Abbau sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Haushalt zu berücksichtigen sind. Über die genaue Höhe der jährlichen Folgekosten oder spezifische Personalkosten liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Bezifferungen vor.
Der Vorgang ist zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Für die Überwachung des Vorhabens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat und den Ausschüssen Sachstandsberichte vorzulegen hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.05.2019 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 13Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020 / 21
- 14Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/163 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/163 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder zu etwaigen haushaltsmäßigen Auswirkungen hervor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2019/162 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/162, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Anwendung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere auf den Paragrafen 19.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragesteller oder der Fragestellerin schriftlich erfolgen. Darüber hinaus ist es Ratsmitgliedern gestattet, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss