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Beschlussvorlage

Betriebsabrechnungen 2018 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-

2019/160 13.06.2019 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/160 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2018 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes müssen für kostenrechnende Einrichtungen nach Abschluss des Kalkulationsjahres Betriebsabrechnungen erstellt werden, um die Differenzen zwischen Plankosten und Ist-Kosten sowie die Entwicklung der Maßstabseinheiten festzustellen.

Im Bereich der Abfallbeseitigung wird für den Teilleistungsbereich Restabfall eine Überdeckung von 47.931,75 Euro ausgewiesen, was primär auf geringere Abfall- und Sperrgutmengen zurückzuführen ist. Im Bereich Bioabfall zeigt sich eine Überdeckung von 15.847,67 Euro. Die Straßenreinigung weist eine Überdeckung von 41.618,54 Euro auf, bedingt durch einen geringeren Bedarf an Streugut und reduzierte Einsatzzeiten im Winterdienst.

Die Entwässerung zeigt ein gemischtes Ergebnis: Während im Bereich Schmutzwasser der Kanal eine Überdeckung von 15.552,03 Euro vorliegt, ergibt sich im Bereich Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 67.533,89 Euro. Im Bereich der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird eine Unterdeckung von 191,85 Euro sowie eine Überdeckung von 1.320,99 Euro verzeichnet. Gemäß der geltenden Regelungen sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren gebührenmindernd und Kostenunterdeckungen gebührensteigernd in künftige Kalkulationen einzubringen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Betriebsergebnisse für das Jahr 2018 festzustellen.

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