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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Kommunalwahl 2020 hier: Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · 2019/036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/036 wird die Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2020 beantraget. Der Ausschuss übernimmt gemäß dem Kommunalwahlgesetz wesentliche Aufgaben, darunter die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis zum 29. Februar 2020 abgeschlossen sein.
Die Zusammensetzung des Wahlausschusses erfolgt durch die Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretern durch die Vertretung. Der Wahlleiter leitet das Gremium. Die Anzahl der Beisitzer kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben 4, 6, 8 oder 10 betragen. Die Besetzung kann neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger umfassen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Die Verteilung der Sitze orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalrechts.
Es bestehen rechtliche Ausschlusskriterien für die Mitgliedschaft: Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder der Landrätin können nicht Teil des Wahlausschusses sein. Zudem dürfen gewählte Mitglieder des Ausschusses nicht gleichzeitig als Mitglieder in einem Wahlvorstand tätig sein. Die Verwaltung hat nach Abschluss des Auftrages Bericht zu erstatten. Für die Bildung des Ausschusses sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Kommunalwahl 2020 hier: Festlegung der Zahl der zu wählenden VertreterZur Vorlage · 2019/174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/174 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2020 in Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, welches für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 15.000 und 30.000 eine Gesamtzahl von 38 Vertretern vorsieht, wovon 19 in Wahlbezirken zu wählen sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zwei Alternativen. Die erste Alternative sieht vor, die bisherige Regelung beizubehalten, wonach die Zahl der Vertreter auf 32 Personen, davon 16 in Wahlbezirken, festgelegt bleibt. Die zweite Alternative ermöglicht eine weitere Verringerung der Vertretungszahl durch eine entsprechende Satzung. Gemäß den Übergangsregelungen des Kommunalwahlgesetzes ist eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Personen möglich, wobei die Zahl von 20 Vertretern nicht unterschritten werden darf.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung auf 28 oder 30 Vertreter möglich wäre, hält jedoch die aktuelle Größe von 32 Vertretern angesichts der zu beratenden Inhalte für angemessen. Als Kostenfaktor werden etwa 18.000 Euro pro Ratsmitglied für eine Legislaturperiode angegeben, zuzüglich individueller Verdienstausfälle und Fahrtkosten. Der Entwurf einer Satzung zur Verringerung der Vertretungszahl liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Quartalsbericht I. Quartal 2019Zur Vorlage · 2019/130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/130 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das erste Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch das Sachgebiet Kämmerei erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 6. Juni 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 13. Juni 2019 im Rat angesetzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Quartalsbericht für das erste Quartal 2019 zur Kenntnis nehmen. In der Vorlage sind keine spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen, Personalkosten oder Sachkosten für diesen Vorgang aufgeführt. Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren des Berichtswesens, bei dem der zuständige Fachbereich regelmäßig Sachstandsberichte vorlegt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/131 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage ist als Sachstandsbericht konzipiert, der den zuständigen Gremien Informationen zur finanziellen Lage der Kommune zur Verfügung stellt.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 6. Juni 2019 im Haupt- und Finanzausschuss und für den 13. Juni 2019 im Rat angesetzt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen, und weist keine unmittelbaren finanziellen Folgekosten oder Folgeeinnahmen aus. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das 50-jährige Stadtjubiläum 2020Zur Vorlage · 2019/140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2019/140 empfiehlt der Fachbereich Bürgerservice/Kultur dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, Haushaltsmittel für das 50-jährige Stadtjubiläum der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020 bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von bis zu 50.000 Euro vor.
Die Verwaltung führt aus, dass zur Planung des Jubiläums bereits ein Festkomitee sowie Treffen des Stadtmarketings und der Verwaltung stattgefunden haben, um Ideen und Vorschläge zu bewerten. Geplant sind unter anderem eine zentrale Festveranstaltung sowie Licht-, Bild- und Videoinstallationen im Stadtgebiet. Da die Finanzierung dieser Maßnahmen in der bisherigen Haushaltsplanung nicht vorgesehen ist, wird die Bereitstellung der Mittel beantragt. Ergänzend sollen weitere Mittel über Sponsoren akquiriert werden.
Die Mittelbereitstellung soll zeitlich gestaffelt erfolgen. Ein Betrag von 29.000 Euro soll bereits im laufenden Haushaltsjahr 2019 über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, um beispielsweise die frühzeitige Buchung von Künstlern zu ermöglichen. Der restliche Betrag in Höhe von 21.000 Euro sowie nicht verbrauchte Restmittel aus dem Vorjahr sollen für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagt werden. Über den Fortschritt der Maßnahmen ist der Rat nach Abschluss der Aufträge durch die Verwaltung zu informieren.
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- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2019/234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/234 befasst sich mit der Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.500,00 Euro. Der Vorgang wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung sowie dem Rat der Stadt Sprockhövel zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Hintergrund der Auszahlung ist ein Mehrbedarf im Bereich des Grundstücksmanagements der Liegenschaftsverwaltung. Die Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gewerbegrundstücks. Konkret ist die Summe erforderlich, um die Vermessung des betreffenden Grundstücks vorzuziehen, damit die Abwicklung des Kaufvertrages gewährleistet werden kann.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Haushalt durch die Deckung der Kosten kompensiert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführte Mehrauszahlung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Betriebsabrechnungen 2018 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2019/160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/160 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2018 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Entwässerung. Gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes müssen für kostenrechnende Einrichtungen nach Abschluss des Kalkulationsjahres Betriebsabrechnungen erstellt werden, um die Differenzen zwischen Plankosten und Ist-Kosten sowie die Entwicklung der Maßstabseinheiten festzustellen.
Im Bereich der Abfallbeseitigung wird für den Teilleistungsbereich Restabfall eine Überdeckung von 47.931,75 Euro ausgewiesen, was primär auf geringere Abfall- und Sperrgutmengen zurückzuführen ist. Im Bereich Bioabfall zeigt sich eine Überdeckung von 15.847,67 Euro. Die Straßenreinigung weist eine Überdeckung von 41.618,54 Euro auf, bedingt durch einen geringeren Bedarf an Streugut und reduzierte Einsatzzeiten im Winterdienst.
Die Entwässerung zeigt ein gemischtes Ergebnis: Während im Bereich Schmutzwasser der Kanal eine Überdeckung von 15.552,03 Euro vorliegt, ergibt sich im Bereich Niederschlagswasser eine Unterdeckung von 67.533,89 Euro. Im Bereich der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird eine Unterdeckung von 191,85 Euro sowie eine Überdeckung von 1.320,99 Euro verzeichnet. Gemäß der geltenden Regelungen sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren gebührenmindernd und Kostenunterdeckungen gebührensteigernd in künftige Kalkulationen einzubringen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Betriebsergebnisse für das Jahr 2018 festzustellen.
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- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2019Zur Vorlage · 2019/165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/165 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2019. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus den Erläuterungen zur Vorlage geht hervor, dass die Prognose für das erste Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 117.609 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wird vorgeschlagen, zum aktuellen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten und den nächsten Quartalsbericht abzuwarten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019 sowie des Rates am 13. Juni 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2019Zur Vorlage · 2019/191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/191 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019. Der vorliegende Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Inhaltlich wird erläutert, dass die Darstellung und die bereitgestellten Informationen in den Berichten über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen sowie die vom Bürgermeister getroffenen Personalentscheidungen angepasst wurden. Diese Anpassungen beziehen sich auf die Struktur der Berichterstattung im Vergleich zu vorangegangenen Vorlagen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über den genannten Zeitraum förmlich zur Kenntnis nehmen. Eine Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Juni 2019 sowie des Rates am 13. Juni 2019 vorgesehen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von neuen Kosten oder Einnahmen hervor.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Klimaschutzmanager hier: Ergebnis der Gespräche mit den Städten Wetter und HattingenZur Vorlage · 2019/228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat beschlossen, die Verwaltung mit der Stellung eines Förderantrags für eine Klimaschutzmanager-Stelle zu beauftragen. Dieser Beschluss folgt auf die Prüfungsmöglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbarstädten.
Im Rahmen der Vorbereitungen wurden verschiedene Kommunen bezüglich einer Kooperation angefragt. Während die Stadt Gevelsberg eine gemeinsame Einstellung eines Klimaschutzmanagers nach einem Ratsbeschluss abgelehnt hat, ergaben die Abfragen in den Städten Wetter und Hattingen unterschiedliche Sachstände. Die Stadt Wetter plant die Besetzung einer Vollzeitstelle. In der Stadt Hattingen wird die Entscheidung über eine entsprechende Stelle erst nach Vorliegen eines Klimaschutzkonzeptes im Sommer erwartet.
Da sich abzeichnet, dass eine interkommunale Zusammenarbeit mit den verbleibenden Kommunen voraussichtlich nicht realisierbar ist, empfahl der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Förderantrag für eine eigene Stelle zu stellen. Der Rat hat diesen Vorschlag nun übernommen. Im Stellenplan ist eine Vollzeitstelle für die Position des Klimaschutzmanagers vorgesehen. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang informiert.
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- 13.06.2019 · Rat
- 11Mögliche Reduzierung von Unterbringungskapazitäten durch Abbau einer ContainerreiheZur Vorlage · 2019/229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/229 befasst sich mit der möglichen Reduzierung von Unterbringungskapazitäten in Sprockhövel. Der Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe empfiehlt, eine Containerreihe am Standort Merklinghausen abzubauen.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die Zuweisungen in der Vergangenheit eher moderat ausgefallen sind. Dies gilt ungeachtet der bestehenden Zuweisungsquoten. Mit dem Abbau der Containerreihe soll die Kapazität der Unterbringungsmöglichkeiten angepasst werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme geht die Verwaltung davon aus, dass wahrscheinlich jährliche Folgekosten entstehen werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Kosten für den Abbau sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Haushalt zu berücksichtigen sind. Über die genaue Höhe der jährlichen Folgekosten oder spezifische Personalkosten liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Bezifferungen vor.
Der Vorgang ist zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen. Für die Überwachung des Vorhabens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat und den Ausschüssen Sachstandsberichte vorzulegen hat.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 06.06.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.05.2019 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 12Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020 / 21
- 13Kenntnisnahme von Kreditaufnahmen durch die ZGS hier: Förderkredit aus dem Programm "Gute Schule 2020"Zur Vorlage · 2019/156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/156 dient der Kenntnisnahme einer Kreditaufnahme durch die Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS). Grundlage der Vorlage ist ein Förderkredit aus dem Programm „Gute Schule 2020“.
Die bereitgestellten Fördermittel für das Jahr 2019 sind für verschiedene investive Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören der Netzwerkausbau sowie die Erneuerung der Beleuchtung in den Klassenzimmern der Mathilde-Anneke-Schule. Des Weiteren sind die Erneuerung der AußenwCs und der Duschpaneele in der Grundschule Hobeuken sowie die Erneuerung der Duschpaneele in der Turnhalle Haßlinghausen geplant.
Die NRW.BANK hat das zweckgebundene Darlehen bereits zugesagt und den entsprechenden Betrag an die ZGS überwiesen. Die Laufzeit des Kredits ist auf 20 Jahre festgesetzt, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Nach Ablauf des ersten Jahres werden quartalsweise Tilgungsraten in Höhe von 1.510 Euro fällig. Der Zinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktrenditen. Da sowohl die Zins- als auch die Tilgungsleistungen in voller Höhe vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, entstehen für die ZGS keine Rückzahlungsverpflichtungen. Die Restschuld des Darlehens ist lediglich in der Bilanz der ZGS auszuweisen. Der Betriebsausschuss sowie der Rat der Stadt Sprockhövel werden über diese Kreditaufnahme in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 23.05.2019 · Betriebsausschuss
- 14Freibadangelegenheiten; hier: Antrag der SDP-Fraktion Zukunftskonzept FreibadZur Vorlage · 2019/172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/172 befasst sich mit der Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für das örtliche Freibad sowie der Prüfung einer möglichen Beach-Volleyballanlage. Der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion vom 25. April 2019 bildet die Grundlage für die parlamentarische Beratung.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Behandlung der Angelegenheit ist für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 20. Mai 2019, für den Betriebsausschuss am 23. Mai 2019 sowie für den Rat am 13. Juni 2019 angesetzt. Über den weiteren Verlauf der Entscheidung soll der Ausschuss nach dem Beratungsverlauf entscheiden.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Informationen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, etwa zu Personalkosten oder Sachkosten, sind in der vorliegenden Vorlage nicht konkret beziffert.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- 23.05.2019 · Betriebsausschuss
- 20.05.2019 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 15Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/242 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Rates, die am 13. Juni 2019 stattfindet. Der vorliegende Text enthält den Vorschlag, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzustellen, dass keine Mitteilungen vorliegen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für den Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch von Sachkosten, verzeichnet sind. Es sind keine freiwilligen Leistungen oder zusätzliche jährliche Folgekosten oder Folgeeinnahmen vorgesehen. Die Vorlage dient rein der Information über die Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der öffentlichen Sitzung.
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- 13.06.2019 · Rat
- 16Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/241 dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der 16. öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2019. Gegenstand des Tagesordnungspunktes sind Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage sieht vor, dass die gestellten Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen vorlagen. Für den weiteren Prozess ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung kann dabei vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines spezifischen Auftrages erfolgen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, etwa zu Personalkosten, Sachkosten oder Folgekosten, sowie zur Rechtsgrundlage sind in diesem Dokument nicht spezifiziert. Das Dokument enthält zudem die Struktur für die Dokumentation des Abstimmungsergebnisses, welches zwischen Einstimmigkeit, Stimmenmehrheit sowie Ja-, Nein- und Enthaltungen differenziert.
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- 13.06.2019 · Rat
- 17Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2019/127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/127 dient der Behandlung des Tagesordnungspunktes Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Der Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Ablaufs der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner während der Sitzungen.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Befugnis besitzt, die Fragestunde auch nach einzelnen Tagesordnungspunkten einzuschieben. Berechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jede Fragestellerin und jeder Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage beschränkt ist. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzuhalten ist, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorlagen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 29Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse hier Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2019/251 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 13. Juni 2019 wurde über die Neubesetzung eines Sitzplatzes im Verwaltungsrat der Sparkasse beraten. Der entsprechende Antrag der CDU-Fraktion (Vorlagennummer 2019/251) befasste sich mit der Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Verwaltungsrat.
Der Beschluss sieht die Wahl eines Nachrückers vor, um die Vakanz zu füllen, die durch die Rückgabe eines Ratsmandates zum 15. Juni 2019 entstanden ist. Mit der Verabschiedung des Vorschlags wird die Ernennung eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Verwaltungsrat der Sparkasse festgelegt. Die Federführung der Vorlage lag beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen im Sinne von direkten Kosten oder Einnahmen für den Haushalt ausgewiesen wurden.
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Beratungsfolge
- 13.06.2019 · Rat